Erklärung zur Barrierefreiheit

etailment.de – ein Angebot der im Impressum genannten Anbieterin – ist bestrebt, seine Website im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitäts­stufe AA sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549. Diese Erklärung gilt für die unter der Domain etailment.de veröffentlichten Inhalte.

Konformitätsstatus

Diese Website ist mit den WCAG 2.1 auf Stufe AA weitgehend, aber nicht vollständig vereinbar. Die unter „Bekannte Einschränkungen“ genannten Inhalte sind aus den dort beschriebenen Gründen noch nicht oder nur teilweise barrierefrei. Grundlage dieser Bewertung ist eine Selbstbewertung (interne Prüfung durch Redaktion und Entwicklung); eine externe Auditierung ist vorgesehen.

Stand der Umsetzung

etailment.de ist weitgehend barrierearm nutzbar. Bereits umgesetzt sind unter anderem:

  • durchgängige Bedienbarkeit per Tastatur ohne „Tastaturfallen“, mit logischer Fokus-Reihenfolge
  • deutlich sichtbare Fokus-Markierungen für die Bedienung per Tastatur
  • ein „Zum Hauptinhalt springen“-Link (Skip-Link) am Seitenanfang
  • semantisch ausgezeichnete Überschriften-Hierarchie, Listen, Landmarks und ARIA-Rollen
  • Alternativtexte für informative Bilder; rein dekorative Bilder werden für Screenreader ausgeblendet
  • Farbkontraste gemäß WCAG-AA (mindestens 4,5:1 für Text, 3:1 für große Texte und Bedienelemente)
  • responsives Layout: Vergrößern bis 200 % sowie Umbruch (Reflow) bis 320 px Breite ohne Funktions- oder Informationsverlust
  • sichtbare Formular-Beschriftungen und verständliche, dem Feld zugeordnete Fehlermeldungen
  • Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion) – Animationen werden dann ausgesetzt
  • Beschriftungen und Bedien-Rollen für interaktive Komponenten wie Karussells und Mediaplayer
  • aussagekräftige Seitentitel und eine konsistente, vorhersehbare Navigation

Bekannte Einschränkungen und Begründung

Trotz unserer Bemühungen sind einzelne Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Werbeanzeigen Dritter: Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Anzeigen aus dem Anzeigennetzwerk) entsprechen nicht in allen Fällen unseren Anforderungen, da wir auf deren Gestaltung nur eingeschränkten Einfluss haben.
  • Ältere Medieninhalte: Für einzelne ältere Audio- und Videoinhalte liegen noch keine vollständigen Transkripte oder Untertitel vor. Neue Podcast-Folgen werden mit Transkript veröffentlicht.
  • Große Datentabellen: Sehr umfangreiche Tabellen können auf kleinen Bildschirmen vereinzelt Darstellungsprobleme verursachen.
  • Eingebettete Drittinhalte: In Beiträge eingebundene externe Inhalte (z. B. Player oder Kartenmaterial) liegen außerhalb unseres direkten Einflusses auf die Barrierefreiheit.

Die Nachbesserung sehr umfangreicher Altbestände kann im Einzelfall eine unverhältnismäßige Belastung darstellen; wir arbeiten daran, diese Einschränkungen schrittweise zu beheben, und stellen auf Anfrage barrierefreie Alternativen bereit.

Erstellung und Aktualität dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt im Juni 2026 überprüft und aktualisiert. Sie beruht auf einer Selbstbewertung und wird bei wesentlichen Änderungen der Website, mindestens jedoch einmal jährlich, überprüft und fortgeschrieben.

Barrieren melden – Ihr Feedback

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Alternativform? Teilen Sie uns das bitte über unser Kontaktformular oder die im Impressum genannten Kontaktdaten mit – wir nehmen Ihr Feedback ernst.

Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und nennen Sie die betroffene Seite (URL) sowie – falls bekannt – den von Ihnen verwendeten Browser, Ihr Betriebssystem und etwaige Hilfstechnologien (z. B. Screenreader). Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung in der Regel innerhalb weniger Werktage und bemühen uns um zeitnahe Abhilfe oder eine zugängliche Alternative.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Meldung nicht zufrieden sein, können Sie sich – soweit der Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungs­gesetzes (BFSG) eröffnet ist – an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden und dort eine Überprüfung anregen. Unabhängig davon stehen Ihnen die allgemeinen rechtlichen Möglichkeiten offen.

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