Mit den drei Untersuchungsgegenständen erweitert die Kommission ihr bisheriges Vorgehen gegen das komplexe Gebührensystem der Kreditkartenorganisation. Bislang untersagte Brüssel lediglich die grenzüberschreitenden Interbankenentgelte ("Interchange fees"). Ein entsprechendes Verfahren gegen dieses Verbot, das Mastercard vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengt hat, wurde noch nicht rechtskräftig entschieden.
Beim Crossborder Acquiring legen die Regularien von Mastercard bislang fest, dass der Sitz des Händlers für die Höhe der anfallenden Kartengebühren entscheidend ist. Ein Händler in Deutschland kann somit beispielsweise nicht in den Genuss der günstigen Luxemburger Kreditkartengebühren kommen, auch nicht, wenn sein Acquirer seinen Sitz in Luxemburg hat. Die Kommission sieht den Wettbewerb in Europa durch diese Regelung behindert.
Parallel zum Mastercard-Verfahren führt die Kommission nach eigenen Angaben eine "eingehende Prüfung ähnlicher Praktiken" des Konkurrenten Visa durch.
Für Marktbeobachter steht das nun eröffnete Verfahren im Zusammenhang mit dem zu Karten-, Internet- und mobilen Zahlungen und einer bevorstehenden Regulierung der Interchange-Gebühren für Kredit- und Debitkarten. Im Sommer 2013 will die Kommission einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung von Interbankenentgelten bei Kartenzahlungen vorlegen.
Der europäische Händlerverband EuroCommerce begrüßte die Ankündigung der Kommission: "Das ist eine hervorragende Nachricht für die Verbraucher und Händler in Europa, die seit langem unter den unberechtigt hohen Gebühren und wettbewerbsbehindernden Praktiken der Kartenorganisationen leiden", kommentiert Christian Verschueren, Generaldirektor von EuroCommerce. "Trotz der bisherigen Entscheidungen von Kommission und Europäischem Gericht sind die Kartengebühren in vielen Mitgliedsstaaten immer noch zu hoch."
