Abmahnung für Internet-Newsletter

Abmahnung für Internet-Newsletter

Die Akzeptanz und der gute Ruf von E-Marketing leiden, weil unwissende Werbeversender oder Unternehmen E-Mails versenden, ohne zuvor um Erlaubnis zu fragen.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
3 Min.· Aktualisiert am
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Seit Wochenbeginn sind nach Angaben von LLynch über dreißig Unternehmen von der GSDI (Gesellschaft zum Schutz privater Daten in Informations- und Kommunikationsdiensten) abgemahnt worden, weil sie ihren Kunden nicht den anonymen Bezug ihres Newsletters ermöglicht beziehungsweise zu viele Daten abgefragt hatten.

Gängige Marktstudien von Forrester oder Jupiter bescheinigen dem Permission-basierten E-Mail-Marketing hohe Wachstumspotenziale. Gleichzeitig werden immer wieder Berichte laut, dass Kunden über die Zusendung von Werbung per E-Mail (Spam) verärgert sind.

Am wachsenden Erfolg von Permission Marketing als Mittel zur Kundenbindung kann aber laut LLynch nicht gezweifelt werden. Denn E-Mail sei die beliebteste Anwendung im Internet und immer mehr Kunden gingen dazu über, Unternehmen per E-Mail zu kontaktieren. Vorsicht sei bei der Neuakquise geboten. "Gekaufte Adressen sind so wertlos wie gekaufte Liebesbeziehungen - entweder sie sind illegal oder untreu. Auf E-Mailing bezogen heißt das: Entweder liegt keine Permission vor oder die Empfänger haben gegen eine Belohnung ihre Permission gegeben und reagieren gar nicht mehr auf die Werbeflut", so Dr. Torsten Schwarz, Autor des Business-Ratgebers "Permission Marketing - macht Kunden süchtig".

Nach Ansicht von LLynch erhält ein Unternehmen am einfachsten diese Erlaubnis, wenn Interessenten oder Kunden auf der Firmen-Website Informationen bestellen oder sich in den Newsletter eintragen. Neben der rechtlich erforderlichen, anonymen Nutzungsmöglichkeit empfehlen E-Mail-Marketing-Experten das so genannte "Opt-In"-Verfahren. Hierbei bestimmt der Kunde selbst, wenn er Informationen erhalten möchte. Als noch bessere Lösung gilt in Expertenkreisen das "Confirmed-Opt-In"-Verfahren. Dabei erhält der Newsletter-Abonnent vor Zusenden des ersten Newsletters eine schriftliche Bestätigung des Abonnements zusammen mit einer sofortigen Kündigungsmöglichkeit. Zusätzlich sollte in jeder Ausgabe eine einfache Möglichkeit angegeben werden, den Newsletter auch wieder abzubestellen, beispielsweise durch die Rücksendung einer "Unsubscribe-E-Mail" oder Austragen über einen angegebenen Link auf der Website. (ST)

Lesen Sie zu hierzu auch das Titelthema der Ausgabe 07/2001 von CYbiz: "Online-Marketing - was das Internet wirklich kann".


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David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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