Der Berliner Senat zieht die Konsequenz aus dem Verfassungsgerichtsurteil und erlaubt nur noch zwei verkaufsoffene Adventssonntage. Am zweiten und vierten Advent dürfen die Hauptstädter shoppen.
Bis zu zehn verkaufsoffene Sonntage im Jahr
Nach der Neuregelung bleibt es in der Hauptstadt aber bei bis zu zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr, von denen acht zentral der Senat festlegen soll, zwei die Bezirke. Gegen das neue Gesetz stimmten die CDU, die FDP enthielt sich. Sie kritisieren die Regelung für die Fernbahnhöfe, darunter der Hauptbahnhof.
Dort dürfen sonntags zwar Geschäfte öffnen - aber nur, wenn sie nicht ausschließlich Schuhe oder Kleidung verkaufen. Damit wird der Schwerpunkt auf Lebensmittel, Haushalts- und Reisebedarf gesetzt.
"Wir glauben nicht, dass wir irgendeinem Touristen erklären können, dass ein Sonntagsverkauf von Ersatzbrillen möglich ist, von Ersatzhosen aber nicht", sagte der CDU-Abgeordnete Heiko Melzer.
