Bundesrat: Keine Störerhaftung für Hotspot-Anbieter

Bundesrat: Keine Störerhaftung für Hotspot-Anbieter

Der Bundesrat fordert, dass die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur WLAN-Störerhaftung nachbessert. Werden die Vorschläge der Länder umgesetzt, wird das Anbieten von Hotspots risikoloser.

MSMarion SchalkRedakteurin
2 Min.· Aktualisiert am
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Eine Absage erteilt der Bundesrat auch der Einführung einer haftungsverschärfenden Vermutungsregelung für Anbieter so genannter "gefahrengeneigter Dienste". Laut Gesestzesentwurf gehört dazu unter anderem, wenn ein Großteil der Informationen rechtswidrig gespeichert oder verwendet werden. Eine solche Regelung sei nicht notwendig und schaffe keine Rechtsklarheit, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.

HDE begrüßt Widerstand des Bundesrats

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Änderungswünsche des Bundesrats. Es seien "gute und praxisnahe Vorschläge für mehr Rechtssicherheit", schreibt der Verband in einer Stellungnahme.

"Jetzt ist der Bundestag gefordert, den bisherigen Entwurf zu überdenken und die Anregungen des Bundesrates zu übernehmen", sagte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. "Der Handel braucht jetzt eine schnelle und einfache Regelung". Nur dann sei ein schneller Ausbau des öffentlichen WLAN-Angebots im Einzelhandel möglich.

Bundesrat kann Gesetz nicht stoppen

In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der Länder beraten. Zwar hat die Entscheidung des Bundesrates keinen direkten Einfluss auf das Gesetzesvorhaben, da dieses nicht zustimmungspflichtig ist. Die Länderkammer kann aber die Umsetzung verzögern.

Die Störerhaftung macht bisher den Anbieter des WLANs für Straftaten der Nutzer verantwortlich. Aufgrund der damit verbundenen hohen rechtlichen Risiken bieten bisher nur wenige Händler ihren Kunden WLAN an.

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Geschrieben vonMarion Schalk

Redakteurin

Marion Schalk, 37, ist Redakteurin bei Der Handel und etailment.de. Sie schreibt hauptsächlich über den Handel und das liebe Geld: Finanzierung, Payment, Geldanlage, Investionen, Unternehmensnachfolge. Regelmäßig berichtet sie auch über große und kleine Handelsunternehmen und deren Weg in die digitale Zukunft. Als leidenschaftliche Online-Shopperin kennt sie die kleinen und großen Fallstricke von Multi- oder Omnichannel-Konzepten - und weiß um den wichtigsten Aspekt: Der Kunde! Marion Schalk kam von WSJ.de: als Mitglied des Gründungsteams das digitale Wall Street Journal Deutschland auf den Weg gebracht. Davor war sie Redakteurin in der Wirtschaftsredaktion von T-Online, in den Anfangsjahren ihres Berufslebens arbeitete sie als PR-Beraterin bei Publicis und in der Pressestelle von T-Online International. Sie studierte Politikwissenschaft und Germanistik und schloss ihr Master Degree mit Auszeichnung ab. Sie finden die Autorin bei Twitter unter dem Namen @mschlk, bei LinkedIn und Xing. Telefon Nr. +069 7595 1695 E-Mail: schalk@derhandel.de

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