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Der Bundestag verabschiedete am Freitag die Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Verbraucherrecht in deutsches Recht. Das bringt Rechte, aber auch viele Pflichten für Händler.
Die Unternehmer sind in Zukunft auch europaweit verpflichtet, dem Verbraucher die Informationen über Widerrufsrechte unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, in Papierform oder auf einem Datenträger.
Es wird allerdings bei unterlassener oder nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung kein "ewiges Widerrufsrecht" mehr geben, sondern es erlischt nach einem Jahr und 14 Tagen.
Die FDP-Abgeordnete Judith Skudelny hob hervor, dass von der europaweiten Vereinheitlichung nicht nur die Verbraucher sondern auch der europäische Binnenmarkt profitiere.
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.