Gilde: "Wir werden nicht mehr mit Karstadt zusammenarbeiten"

Gilde: "Wir werden nicht mehr mit Karstadt zusammenarbeiten"

Nun steht die Entscheidung fest: Die Firma Gilde zieht ihre Beschwerde gegen den Karstadt-Insolvenzplan zurück. Ein Gespräch mit Investor Berggruen fand statt, eine Geschäftsentscheidung wurde auch gefällt.

Steffen GerthSteffen GerthRedakteur Der Handel und etailment
2 Min.· Aktualisiert am
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Das Amtsgericht Essen bestätigte mittlerweile den Eingang des Schreibens von Gilde Handwerk.

Das verabredete Telefonat mit dem Gilde-Chef Hamid Yazdtschi, dessen kaufmännischem Leiter Wilhelm Seggewiß und dem neuen Karstadt-Eigentümer Nicolas Berggruen fand wie verabredet gestern Abend statt. "Die Gilde-Gruppe wird nach diesem Gespräch ihre eingelegten Rechtsmittel zurücknehmen", teilt das Bocholter Unternehmen mit. Gilde beliefert den Einzelhandel mit Geschenkartikeln und Wohnaccesoires.

"Moralisch und sozial unangemessen"

Der Hauptkritikpunkt des Karstadt-Gläubigers Gilde war, dass die ehemaligen Arcandor-Vorstände 54,6 Millionen Euro aus dem Unternehmen "abgezweigt" hätten, um das Geld in einen neuen Fonds zu stecken, der wiederum die Vorstands- und Abteilungsleiterrenten sichern sollte. Hiergegen sei Görg nicht eingeschritten, was Gilde als Gläubigerbenachteiligung einstuft.

Zudem sei die Vergütung für Arcandor-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg in Höhe von rund 50 Millionen Euro "moralisch und sozial unangemessen", schreibt Gilde in einer Mitteilung. Dieser Betrag sei zustande gekommen, weil der Insolvenzvertrag "konstruierte Bestandteile" enthalte.

Berggruen habe verstanden, dass diese Vorwürfe in keinem Zusammenhang mit einer Forderung nach finanziellen Vorteilen stünden, sondern ausschließlich die Offenlegung von Missständen in der Insolvenzabwicklung betreffen würden, heißt es weiter. Zuletzt war von einer Forderung in Höhe von 6.000 Euro die Rede, die von der Gilde-Tochter Fink erhoben wurde. "Diese Forderung ist nicht beglichen", sagte Seggewiß zu derhandel.de. Allerdings will das Unternehmen die Zusammenarbeit mit Karstadt beenden.

Das Essener Amtsgericht wird den Fall dem Landgericht vorlegen, kündigte das Gericht heute an. Erst wenn über beide Beschwerden abschließend entschieden sei, könne das Karstadt-Insolvenzverfahren aufgehoben werden. Möglich sei auch eine Rücknahme der Beschwerden.

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Steffen Gerth
Geschrieben vonSteffen Gerth

Redakteur Der Handel und etailment

Steffen Gerth ist Redakteur bei Der Handel und etailment. Für das Digital-Commerce-Magazin der dfv Mediengruppe schrieb er unter anderem die wöchentliche Kolumne "Die Woche im Handel" mit Analysen zum Strukturwandel im deutschen Einzelhandel.

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