
HDE: "Brotaufstrich ist kein Pfandbon"
Der Handelsverband HDE verteidigt das Urteil gegen die Kassiererin "Emmely". Die Entlastung zweier Bäcker zeige, dass die Gerichte mit Augenmaß vorgehen.
David WöllensteinRedakteurHDE lobt Augenmaß
"Sowohl im Fall 'Emmely' als auch in denjenigen der Bäckergesellen haben die Arbeitsgerichte mit Augenmaß entschieden", sagte Jöris. "Der Arbeitgeber kann trotz des für ihn verlorenen gegangenen Kündigungsschutzprozesses darauf vertrauen, dass seinen Mitarbeitern der Vorfall eine Lehre sein wird und ähnliches nicht wieder passiert", interpretiert der HDE-Experte die Entscheidung.
Die Kassiererin 'E.' habe jedoch "immer wieder andere Ausflüchte vorgebracht, die letztendlich alle vom Gericht widerlegt wurden, dabei Kollegen zu Unrecht beschuldigt und die strafbare Unterschlagung als Bagatelle dargestellt".
Kündigung wegen 1,30 Euro
Deshalb hätte das Arbeitsgericht im Fall 'Emmely' auch vor dem Hintergrund der langen Betriebszugehörigkeit keine Basis mehr für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Kassiererin gesehen, die tagtäglich mit großen und kleinen Geldbeträgen umgeht. Brotaufstrich sei eben kein Pfandbon, so der HDE.
Ende Februar hatte der Fall der langjährigen Supermarkt-Kassiererin aus Berlin für Aufsehen gesorgt, die wegen Unterschlagung von 1,30 Euro aus Pfandbons gekündigt worden war. Das Landgericht hatte die Kündigung nach 31-jähriger Tätigkeit im Unternehmen für rechtens erklärt.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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