
Möbel Roller trickste bei Rabatten
Das Möbelhaus Roller hat mit der Höhe der Preisnachlässe geschummelt: Der durchgestrichene alte Preis auf den Werbeplakaten war deutlich höher als der tatsächliche Preis vor der Aktion.
David WöllensteinRedakteur"Ein Sonderangebot besonders attraktiv erscheinen zu lassen, in dem der Ursprungspreis künstlich in die Höhe gesetzt wird, ist irreführend und rechtswidrig", argumentiert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Also forderten die Verbrauchervertreter den Möbelhändler mit einer Abmahnung auf, sein rechtswidriges Verhalten einzustellen. Da das Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgab, brachte die Verbraucherzentrale den Fall vor Gericht. Vor dem Landgericht Essen zeigte sich der Händler einsichtig, so dass ein Anerkenntnisurteil erging. (Az: 43 O 25/13)

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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