
Online-Rabattgutscheine sind beliebt
Drei von zehn jungen Konsumenten kaufen Gutscheine über Rabattportale im Internet. Händler und Dienstleister sollten allerdings darauf achten, dass sie nicht vom Erfolg überrannt werden.
David WöllensteinRedakteurRabattportale bieten zeitlich befristet Gutscheine für preisreduzierte Produkte oder Dienstleistungen an. Die Offerten werden in der Regel als "Deal" bezeichnet. Neben Waren aller Art sind insbesondere persönliche Dienstleistungen wie Wellness, Kosmetik, Reisen, Reparaturservices und Gastronomie-Leistungen im Angebot. Verbraucher kaufen den Gutschein online und lösen ihn dann vor Ort ein.
Vom Ansturm überrascht
Die meisten Probleme bei Rabattaktionen treten auf, wenn Anbieter von einem Ansturm der Kunden überrascht werden, warnt der Verband: Entweder können sie die Ware nicht liefern oder die Einlösung der Gutscheine organisatorisch nicht bewältigen. Beides führe zu hohen Kosten, die gerade kleinere Unternehmen schwer belasten können. Anbieter sollten daher die Rabattaktion daher sorgfältig kalkulieren und die Anzahl der Gutscheine entsprechend begrenzen.
Kunden der Rabattportale können wie bei allen Onlinegeschäften den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
Es gibt aber Ausnahmen: Gutscheine für Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie bei Freizeitangeboten, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden sollen, können nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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