Post droht Bußgeld

Post droht Bußgeld

Die Deutsche Post soll in etlichen Fällen die wochenlang andauernden Streiks nicht korrekt gemeldet haben. Nun droht für jeden Verstoß ein Bußgeld von mehreren tausend Euro.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Unklar sei derzeit noch, ob die Post auch Streiks in anderen Regionen nicht korrekt angezeigt habe. "Im Moment sieht es so aus, dass das in Baden-Württemberg am häufigsten passiert ist".

2.000 Euro Bußgeld für jeden Verstoß gegen das Streikgesetz

Die Zeitung "Die Welt" hatte unter Berufung auf die Linken-Abgeordnete Brigitte Zimmermann berichtet, in Baden-Württemberg seien Anfang Juli 4.000 Postbeschäftigte in einen unbefristeten Ausstand getreten. Die Post selbst habe aber bei der Bundesagentur nur 14 Warnstreiks angemeldet. Auch in einigen anderen Bundesländern sei nicht zwischen Warnstreiks und unbefristeten Streiks unterschieden worden.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohe der Post für jeden Verstoß ein Bußgeld von 2.000 Euro, sagte der BA-Sprecher. Mit der entsprechenden Regelung im Paragraf 320 des Sozialgesetzbuches III soll verhindert werden, dass Arbeitslose in betrieblichen Arbeitskämpfen als Streikbrecher eingesetzt werden. Nach Erkenntnissen der BA seien solche Fälle sehr selten. In den vergangenen Jahren seien in zwei Fällen Bußgelder gegen Firmen wegen fehlender oder unkorrekter Streikmeldungen verhängt worden, sagte der Sprecher.

Zudem wurde bekannt, dass die Post während des Streiks Arbeitslose als Streikbrecher angeheuert haben könnte - über die Bundesagentur für Arbeit von Zeitarbeitsfirmen. "Wir prüfen, ob und auf welchen Wegen Arbeitslose durch Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt worden sein könnten", sagte ein Sprecher der Nürnberger Behörde. "Wir können nicht ausschließen, dass beispielsweise über Anzeigen in der Jobbörse Beschäftigte als Streikbrecher akquiriert wurden."

Das Vorgehen der Bundesagentur sei nicht unrechtrechtmäßig, sondern entsprechend der Gesetze neutral gewesen. Denn die Zeitarbeitsfirmen müssten keine Rechenschaft über den Einsatz ihrer Beschäftigen geben.

"Hätte in dieser Phase die Post bei uns angerufen und Mitarbeiter gewollt, dann hätten wir diese nicht vermitteln dürfen." Rufe aber die Zeitarbeitsfirma an, liege der Fall anders. "Die Zeitarbeitsfirmen sind eigene Arbeitgeber, denen wir grundsätzlich nicht vorschreiben können, wo sie ihre Mitarbeiter einsetzen."

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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