Zwar soll es keine Beschwerden von Kunden gegeben haben - trotzdem wurde es QVC irgendwann zu bunt. Dem 29 Jahre alten Mann wurde Anfang 2010 fristlos gekündigt.
Früheres Urteil aufgehoben
Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte nun die Kündigung und hob damit das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum aus dem vorigen Jahr auf, gegen das QVC Berufung eingelegt hatte.
Die Bochumer Richter hatten damals gesagt, dass unternehmerische Freiheit hinter die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Klägers zurückzutreten habe.
Der Mitarbeiter hatte betont, dass er versucht habe, sowohl seine religiösen Verpflichtungen, als auch seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Jetzt ist er arbeitslos.

Redakteur Der Handel und etailment
Steffen Gerth ist Redakteur bei Der Handel und etailment. Für das Digital-Commerce-Magazin der dfv Mediengruppe schrieb er unter anderem die wöchentliche Kolumne "Die Woche im Handel" mit Analysen zum Strukturwandel im deutschen Einzelhandel.
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