Staatsrechtler hält GEZ-Reform für verfassungswidrig

Staatsrechtler hält GEZ-Reform für verfassungswidrig

Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart. Der Handelsverband (HDE) sieht sich in seiner Kritik bestätigt.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Verfassungswidrig sei der Beitrag auch, weil er alle Betriebsstätten unabhängig davon belaste, ob Rundfunk empfangen wird oder empfangen werden kann. Außerdem stelle die überproportionale Belastung von Filialbetrieben einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar.

Gutachten bestätigt HDE-Kritik

"Das Gutachten bestätigt unsere Kritik am neuen Rundfunkbeitrag. Die Regelungen sind unausgewogen und belasten viele Handelsunternehmen in unverhältnismäßiger und ungerechter Weise", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Verband hatte im Herbst vergangenen Jahres eine Protestkampagne zur Neuordnung der GEZ-Gebühren gestartet. Viele Einzelhandelsunternehmen hätten durch die Gebührenpflicht für jede einzelne Filiale Mehrbelastungen zu tragen.

Vor allem die Staffelung der Gebühren nach der Zahl der Mitarbeiter sorge für große Ungerechtigkeiten. Denn hier wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitmitarbeitern unterschieden. "Das trifft den Handel als Branche mit einer traditionell hohen Teilzeitquote ganz besonders. Teilweise steigen die Gebühren für die Betriebe damit um mehrere hundert Prozent", so Genth weiter. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.

Die Drogeriekette Rossmann hat gegen die Reform eine Popularklage beim bayerischen Verfassungsgerichteingereicht eingereicht. Der jährliche Rundfunkbeitrag des Filialisten würde von 39.500 auf 200.000 Euro steigen, macht das Unternehmen geltend.

Der HDE fordert ein gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung. "Die Beiträge sollten nicht pro Filiale, sondern pro Unternehmen erhoben werden. Außerdem muss die Koppelung zwischen der Zahl der Mitarbeiter und der Staffelung der Gebühren wegfallen", fordert Genth.

DH

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David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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