Steigende Personalkosten, anhaltender Fachkräftemangel und intensiver Wettbewerb zwingen Unternehmen im Handel, ihre Prozesse kontinuierlich weiterzuentwickeln. Investitionen in Künstliche Intelligenz, Automatisierung, Omnichannel-Systeme oder digitale Logistik sind notwendig.
Was viele Entscheider in Unternehmen nicht wissen: Ein signifikanter Teil der Entwicklungskosten wird unter bestimmten Voraussetzungen durch die steuerliche Forschungszulage vom Staat gefördert, und zwar sowohl beim Kleinstunternehmen als auch beim Großkonzern.
Viel zu selten werden die entsprechenden Anträge allerdings gestellt, denn im Handel hält sich hartnäckig das Vorurteil: Forschung und Entwicklung findet nur in Laboren oder der Industrie statt. Diese Fehleinschätzung kostet bares Geld – je nach Unternehmensgröße sind bis zu 4,2 Millionen Euro Förderung pro Jahr möglich, die ohne Antrag ungenutzt bleiben.
Innovation entsteht auch im Handel
Zu den förderfähigen Projekten im Handel gehören u.a. eigene KI-Modelle zur Absatzprognose, Algorithmen für die dynamische Bestandsplanung, automatisierte Fulfillment-Prozesse oder intelligente Systeme zur Reduzierung von Retouren – um nur einige Beispiele zu nennen.
Entscheidend für die steuerliche Anerkennung als Forschungs- und Entwicklungsprojekt ist, dass neue technische Lösungen und neues Wissen entwickelt oder bestehende Technologien wesentlich weiterentwickelt werden. Am Projektbeginn muss zudem noch unsicher sein, ob das Ziel tatsächlich erreicht wird. Dann ist es Forschung und Entwicklung.
Ob ein Projekt in die förderfähigen Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung passt, prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage auf digitalen Antrag unter Zugrundelegung der sogenannten Frascati-Kriterien.
Noch attraktivere Förderung seit 2026
2026 wurde die Attraktivität der steuerlichen Forschungszulage nochmals erhöht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten bis zu 35 Prozent ihrer unmittelbaren Forschungs- und Entwicklungskosten zurück, bei Großunternehmen liegt die Förderquote bei 25 Prozent. Hinzu kommt eine neu eingeführte Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent.
Die maximale Bemessungsgrundlage wurde von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Dadurch sind nun Förderbeträge für KMU von bis zu 4,2 Millionen Euro und für Großunternehmen von bis zu 3 Mio. Euro möglich.
Wichtig: Die Forschungszulage wird jeweils nachträglich für ein Jahr beantragt und bei positivem Bescheid wird die Zulage direkt von der Steuerschuld abgezogen, unter Umständen kommt es sogar zu einer Steuererstattung.
Angst vor administrativem Aufwand unbegründet – darauf ist zu achten
Neben den Personalkosten für Forschung und Entwicklung sind Abschreibungen von Wirtschaftsgütern, die in den Projekten eingesetzt werden, zu berücksichtigen. Auch die Kosten von Auftragsforschung sind übrigens förderfähig.
Im Handel, wo IT-, Logistik- sowie Fachabteilungen und externe Dienstleister oft bei Innovationen eng zusammenarbeiten, können dadurch erhebliche Teile der Entwicklungsaufwendungen in die Förderung einfließen.
Ein Grund dafür, dass viele anspruchsberechtigte Unternehmen keine Forschungszulage beantragen, ist neben Unkenntnis die Angst vor dem administrativen Aufwand. Tatsächlich ist eine nachvollziehbare Dokumentation erforderlich.
In deren Mittelpunkt stehen jedoch Fragen, die bei Entwicklungen ohnehin beantwortet werden sollten: Welches Problem soll gelöst werden? Welche Unsicherheiten bestehen? Welche Lösungsansätze werden verfolgt? Welche Ergebnisse erzielt?
Bei der Antragstellung helfen auch externe Dienstleister. Worauf es ankommt: Alle Informationen sollten projektbegleitend, nachvollziehbar und detailliert dokumentiert werden – im Idealfall auf einer Plattform, die die verschiedenen Datenquellen im Unternehmen zusammenführt.
Förderpotenziale systematisch prüfen
Die Bedeutung eigener technologischer Lösungen wächst auch in vielen Bereichen des Handels. Es lohnt sich, die entsprechenden Entwicklungsprojekte nicht nur unter technologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen und zu bewerten, sondern auch auf ihre Förderfähigkeit zu prüfen.
Zahlreiche Unternehmen verfügen über Projekte, welche die Voraussetzungen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) erfüllen, ohne dieses Potenzial zu nutzen. Die Forschungszulage ersetzt keine Innovationsstrategie. Sie kann jedoch dazu beitragen, Entwicklungsprojekte wirtschaftlich rentabler zu machen und zusätzliche finanzielle Spielräume für weitere Innovationen zu schaffen.

Chief Operating Officer bei innoscripta SE
ist Chief Operating Officer (COO) der . In dieser Funktion verantwortet er das operative Geschäft des börsennotierten deutschen Softwareunternehmens mit Schwerpunkt Forschungszulage. Er hat einen Master of Science in Mechanical Engineering der TU München.
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