Tariflicher Mindestlohn im Einzelhandel vorerst gescheitert

Tariflicher Mindestlohn im Einzelhandel vorerst gescheitert

Die Einführung eines branchenweiten Mindestlohns im Einzelhandel ist vorerst gescheitert, zu wenig Unternehmen sind tarifgebunden. Der HDE fordert eine Lockerung der Regelung zur Allgemeinverbindlichkeit.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
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Grund ist, dass nach Daten des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit IAB weniger als die erforderlichen 50 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden sind. Der HDE hatte das Vorhaben unterstützt und dazu mit der Gewerkschaft verhandelt.

Die Regierung kann eine zwischen den Tarifparteien ausgehandelte Lohnuntergrenze aber nur dann der gesamten Branche auferlegen, wenn die verhandelnden Tarifpartner mindestens 50 Prozent der Beschäftigten repräsentieren.

Nach den Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiteten im vergangenen Jahr lediglich 44 Prozent der Einzelhandels-Beschäftigten in Westdeutschland in einem Betrieb, der an den Branchentarifvertrag gebunden ist, wie die Zeitung berichtete.

In Ostdeutschland waren demnach sogar nur 27 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden. Der Arbeitgeberverband HDE, der einen tariflichen Mindestlohn befürwortet, fordert nun, die gesetzlichen Hürden zu senken. "Die gesetzliche Regelung zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen muss reformiert werden", forderte Genth.

dpa, DH
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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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