
Unter falscher Flagge
Die Läden tragen harmlose Namen, doch das Sortiment hat es in sich: Textilien der Marke Thor Steinar werden mit Rechtsextremismus verbunden. Einige Filialen mussten bereits schließen.
David WöllensteinRedakteur"Erkennungszeichen für Rechtsextremisten"
Das Tragen dieser Textilien bezeichnete der brandenburgische Verfassungsschutz 2007 als "identitätsstiftendes Erkennungszeichen unter Rechtsextremisten". "Das Sortiment kann als Bedienung völkischer Symbolik verstanden werden", heißt es weiter.
Diese Kleidung will Meusel seit geraumer Zeit auch in eigenen Läden verkaufen. Sechs solcher Geschäfte weist die Thor-Steinar-Internetseite aktuell aus: in Dresden, Leipzig, Magdeburg, zweimal in Berlin, dazu eine neue Filiale in Nürnberg.
Doch für die drei Filialen in Berlin, Leipzig und Magdeburg gab es bereits erfolgreiche Räumungsklagen - ein weiteres zweites Berliner Verfahren (wegen der Filiale im Ring-Center) läuft noch.
In Hamburg hatte Meusel aufgegeben, nachdem der dortige Vermieter (HSH Nordbank) ebenfalls mit Klage gedroht hatte. Vor dem Geschäft in der HSH-Nordbank-Passage hatte es zudem Demonstrationen gegeben.
Läden mit Tarnnamen
Im Prinzip verliert Meusel die Prozesse wegen "arglistiger Täuschung". In Hamburg trug sein Laden den Namen "Brevik". Ein HSH-Sprecher versicherte, dass sein Unternehmen erst eine halbe Stunde vor Ladenöffnung erfahren habe, welches Sortiment das Geschäft tatsächlich führt.
Im Hundertwasserhaus Magdeburg hatte Meusel sein Geschäft "Narvik" genannt, das Sortiment wurde mit Outdoor-Ware deklariert, berichtet Kathleen Schechowiak, Geschäftsführerin des Centers. "Wir sind belogen worden", klagt sie im Gespräch mit Der Handel. Ende Oktober beschied das Oberlandesgericht Naumburg, dass der Laden ausziehen muss.
"Das ist Dummheit"
Manche vermuten hinter diesem Rummel ein Kalkül Meusels, um bekannter zu werden. Der Rechtsanwalt Ulrich Neumann bezweifelt dies. "Das ist kaufmännische Dummheit", sagt der Experte für gewerbliches Mietrecht im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Schwarz, Kelwing, Wicke, Westpfahl. Denn ein neuer Laden verschlinge mindestens 30.000 bis 50.000 Euro an Investitionen - Geld, das Meusel in diesem Jahr wohl mehrfach abschreiben musste.
Doch wie kann ein Vermieter von Einzelhandelsimmobilien vermeiden, dass er wegen eines Thor-Steinar-Ladens in die Bredouille gerät?
Ulrich Neumann rät im Gespräch mit Der Handel, von jedem potenziellen Mieter eine ausführliche schriftliche Sortimentsbeschreibung zu verlangen, die Gegenstand des Mietvertrags wird. Im Vertrag sollten zudem Klauseln verankert sein, in denen der Verkauf von problematischer Ware wie in den aktuellen Fällen ausgeschlossen wird.
Andernfalls kann der Mietvertrag angefochten oder außerordentlich gekündigt werden, wenn der Mieter unwahre oder unvollständige Erklärungen abgegeben hat.
Steffen Gerth
Artikel erschienen in Der Handel, Ausgabe 12/08

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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