
Zwischen Wohlwollen und Wahrheit
Der Personalberater und Buchautor Klaus Derksen über geheime Zeichen und die entscheidende Schlussformulierung in Arbeitszeugnissen.
Thomas RehmRedakteurZeugnissprache ist ein Spagat zwischen Wohlwollen und Wahrheit. Dieser Anspruch hat Formulierungen geschaffen, die nur Fachleute verstehen. Bei uns dauert ein Kurs dafür zwei Tage. Ein normaler Arbeitnehmer kann diese Texte nicht entschlüsseln.
Aber die Informationsmöglichkeiten sind doch vielfältig, oder?
Trotzdem haben viele Leute Verständnisschwierigkeiten. Denn eine Formulierung wie diese hört sich ja vorderhand gut an: „Sie hat ihre übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erfüllt." Doch der Passus „übertragene Aufgaben" ist eine Kritik an der Mitarbeiterin: Sie war nur eine Befehlsempfängerin ohne Eigeninitiative.
Ist die Sprache in Beurteilungen verfeinert worden?
Wir haben zwei Tendenzen: Entweder bittet der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter, das Zeugnis selber zu verfassen. In diesem Fall schreibt sich dieser Arbeitnehmer nach bestem Internet-Wissen einen Text zusammen. Jeder Fachmann identifiziert so ein Werk schnell als selbstgebasteltes Zeugnis, das für den Arbeitnehmer als Nachteil ausgelegt wird. Denn sein vorheriger Arbeitgeber hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, zehn Minuten zu investieren, um diesem Mann etwas Gutes zu tun. Das spricht nicht für dessen Wertschätzung. Die andere Tendenz: Arbeitgeber investieren viel Mühe in Zeugnisse für sehr gute oder für sehr schlechte Mitarbeiter. Denn diese Texte kann sich der nicht geschulte Arbeitnehmer nicht selber schreiben.
Was hat sich noch verändert?
Die zusammenfassende Wertung. Früher gab es dafür immer den Satz: „Wir waren mit seinen Leistungen sehr zufrieden." Diesen Passus kann ein Arbeitnehmer längst vor dem Arbeitsgericht einklagen. Heute kommt es deswegen auf die so genannte Schlussformulierung an. Darin sollte stehen, dass es der Arbeitgeber bedauert, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, dass er sich für die geleistete Arbeit bedankt, und dass er ihm für seine weitere berufliche Laufbahn alles Gute wünscht. Fehlt allein einer dieser Aspekte, spricht das schon nicht für den Arbeitnehmer. Personalfachleute lesen daher heute Zeugnisse von hinten nach vorne.
Das klingt nach Codes von Geheimdiensten.
Es gibt heute sogar richtige Geheimzeichen. Dazu gehört ein scheinbar unerklärlicher Strich links oder rechts neben der Unterschrift - dann heißt das, dass der Arbeitnehmer im Unternehmen für eine links- oder rechtsgerichtete Organisation tätig war. Zudem werden Leerzeichen verwendet, wo sie nicht hingehören, um auf besondere Passagen im Text hinzuweisen.
Ja, Ironie wird negativ ausgelegt. Ich kenne ein Zeugnis für einen Praktikanten, in dem steht, dass sich die Firma gar nicht vorstellen könne, wie sie in Zukunft ohne diesen jungen Mann auskommen kann. Das ist zwar freundlich gemeint, wirkt aber gegenteilig.
Gibt es branchenspezifische Besonderheiten bei Formulierungen?
Das Wort Ehrlichkeit ist eine zwingende Formulierung, wenn Mitarbeiter mit Geld arbeiten. Im Einzelhandel, oder überall dort, wo es Öffnungszeiten gibt, ist der Begriff Pünktlichkeit wichtig. Und bei Kundenkontakten gehört ein Hinweis auf Freundlichkeit oder Offenheit dazu.
Wenn im Zeugnis einer Kassiererin das Wort Ehrlichkeit fehlt...
...dann hat sie geklaut. Wenn es für den jeweiligen Mitarbeiter nichts Positives gibt, dann darf man es nun einmal nicht schöner schreiben.
Angesichts dieser vielen Tücken und Verrenkungen - wird der Wert von Arbeitszeugnissen überschätzt?
Wenn es nach mir ginge, würde ich sie abschaffen. Es ist nicht vertretbar, Arbeitnehmer mit Beurteilungen auszustatten, die sie gar nicht verstehen.
Was wäre die Alternative?
Gar nichts schreiben. Oder auf Wunsch ehrlich gemeinte Empfehlungen.
Arbeitgeber können sich auch über Arbeitnehmer informieren, wenn sie in dessen alten Betrieb anrufen.
So eine Vorgehensweise ist verpönt. Einerseits ist es nicht immer möglich, eine neutrale Auskunft zubekommen. Zudem vermag der Angerufene gar nicht einzuschätzen, wer sein Gegenüber ist - und ist sehr vorsichtig. Denn auch telefonische Beurteilungen müssen von Gesetz wegen wohlwollend und korrekt sein.
Interview: Steffen Gerth
Klaus Derksen ist Geschäftsführer der Personalberatung Der Jobladen in Karlsruhe. In seinem Buch „Arbeitszeugnisse" (Cornelsen Verlag, ISBN 978-3-589-23426-4) warnt Derksen vor gefährlichen Formulierungen, gibt Rechtstipps und stellt zahlreiche Musterzeugnisse vor.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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