
Vom Fang bis zur Theke: Was die EU-Fischereikontrollverordnung für den Handel bedeutet
Papierbasierte Fangbescheinigungen, eingescannte PDFs, händische Vermerke auf Lieferscheinen – seit dem 10. Januar 2026 reicht das nicht mehr. Die EU-Fischereikontrollverordnung (EU) 2023/2842 schreibt digitale Rückverfolgbarkeit vom Fang bis zur Theke vor. Leonhard Kipphan vom Softwareanbieter osapiens erklärt in seinem Gastbeitrag, was das konkret für den Einkauf, die Frischetheke und das Lieferantenmanagement bedeutet.