
Modegeschäfte müssen sich auf Kinder einstellen
In einem Modehaus in Warendorf verletzte sich ein Kind schwer, nachdem es einen Gürtelständer umgekippt hatte. Das OLG Hamm urteilte nun, dass der Händler seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
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In einem Modehaus in Warendorf verletzte sich ein Kind schwer, nachdem es einen Gürtelständer umgekippt hatte. Das OLG Hamm urteilte nun, dass der Händler seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.