Amtsgericht verschiebt Karstadt-Termin

Amtsgericht verschiebt Karstadt-Termin

Das Essener Amtsgericht hat den Termin zur Bestätigung des Insolvenzplans der Warenhauskette Karstadt verschoben. Grundlegende Bedingungen seien noch nicht erfüllt worden.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Eine grundlegende Bedingung sei der Abschluss eines Kaufvertrages. Der Insolvenzverwalter stehe aber noch in Verhandlungen, die er für aussichtsreich halte, erklärte das Gericht. Zudem seien auch noch Klarstellungen einzelner Kommunen zu dem im Insolvenzplan vorgesehenen Gewerbesteuerverzicht notwendig, sagte ein Gerichtssprecher.

Kaufofferte aus Rußland

Am vergangenen Freitag hatte der Gläubigerausschuss die Entscheidung über einen Investor für Karstadt auf den 7. Juni vertagt. Die Unterschrift des erfolgreichen Interessenten soll nun bis zum 9. Juni vorliegen.

Für die Übernahme hatten die drei Investoren Triton, Highstreet und Berggruen detaillierte Konzepte vorgelegt und auch dem Gläubigerausschuss vorgestellt.

Ein viertes Angebot, das von einem russischen Investor eingereicht wurde, besteht nach Angaben eines Sprechers des Insolvenzverwalters Klaus Hubert Görg lediglich aus sechs Seiten.

Eine Chronik der Karstadt-Krise finden Sie hier.

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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