Augenoptiker fordern Klärung

Augenoptiker fordern Klärung

Wer online Brillen verkauft, ist noch lange kein Optiker. Das will der Zentralverband der Augenoptiker nun gerichtlich klären lassen.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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"Brillenträger sind skeptisch gegenüber Internetangeboten", heißt es hingegen vom Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) unter Berufung auf die gleichen Zahlen. Denn gut zwei Drittel der Befragten schließen demnach ja aus, dass sie in den kommenden zwei Jahren online eine Brille ordern.

Konkurrenz aus dem Internet

So oder so: Augenoptiker sind heute da, wo die Apotheker vor zehn Jahren waren – sie müssen sich der Konkurrenz aus dem Internet stellen. Denn die bietet inzwischen nicht nur Kontaktlinsen und Sonnenbrillen an, sondern auch so genannte Korrektionsbrillen. Die Nachteile, die der Brillenkauf aus der Distanz mit sich bringt, will die Konkurrenz aus dem Internet mit Technik, Service und Kulanz wettmachen.

So kann der Kunde beispielsweise mit einem eingescannten Passbild prüfen, wie die Brille zu seinem Gesicht passt, sich ein paar Gestelle zur Anprobe nach Hause kommen lassen, die Brillengläser auswählen, seine Augenwerte aus dem Brillenpass eingeben und alles kostenfrei zurückschicken. Wenn dann die fertige Brille nicht passt, raten die Online-Brillenverkäufer, einen "echten" Optiker aufzusuchen und die Anpassung dort vornehmen zu lassen.

Eine Frage der Qualität

Dagegen kann der ZVA nicht viel unternehmen. Doch dass die Verkäufer sich mit fremden Federn schmücken, schon: Der Verband geht zum Beispiel gerichtlich gegen die Werbeaussage "Immer in erstklassiger Optikerqualität" des Internetanbieters Brille 24 vor.

In Wirklichkeit verfügten die Anbieter über keine Optikerkompetenz, sondern importieren ihre Ware im wesentlichen aus Fernost. Von erstklassiger "Optikerqualität" könne daher nicht die Rede sein, da bei der Abgabe von Korrektionsbrillen über das Internet eben keine augenoptischen Dienstleistungen erfolgen, argumentiert der ZVA.

Mit Erfolg: Die Aussage ist unlauter, hat das Landgericht Köln in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht und signalisiert, dass es beabsichtige, der Klage des Verbandes stattzugeben; die Entscheidung wird für den 1. Februar 2011 erwartet.

Sybille Wilhelm

Dieser Artikel ist in der Ausgabe 1/2011 von Der Handel erschienen. Hier können Sie ein Probeheft bestellen.

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David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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