
Autoversteigerung per Internet: OLG entscheidet für Käufer
Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) meldet, hat das Hammer Oberlandesgericht einen umstrittenen Autokauf per Internetauktion am Donnerstag für rechtens erklärt.
Thomas RehmRedakteurDamit siegte ein Autokäufer vor Gericht, der einen Neuwagen per Mausklick erworben hatte (Aktenzeichen: 2U 58/00). Das Fahrzeug war bei einer Internet-Versteigerung des Auktionshauses www.ricardo.de zum Höchstgebot von 26.350 Mark unter den Hammer gekommen. Da der Listenpreis mit 57.000 Mark deutlich über dem Auktionspreis lag, hatte sich der Händler geweigert, den Wagen herauszugeben. In der mündlichen Verhandlung hatte der Senat des Oberlandesgerichts den gegnerischen Parteien Anfang November einen Vergleich vorgeschlagen(RS)
CYbiz berichtete über den rechtlichen Rahmen von Internet-Versteigerungen: Recht: Versteigerung im Web ist keine Auktion

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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