
Baden-Württemberg verbietet nächtlichen Alkoholverkauf
In Baden-Württemberg darf nachts kein Alkohol an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten mehr verkauft werden. Der Tankstellenverband lehnt das Verbot ab - und es gibt ein weiteres Problem.
David WöllensteinRedakteurPolizeigewerkschaft befürwortet die Regelung
Auch in Karlsruhe und Ulm gab es zum Auftakt des Verkaufsverbots keine größeren Kontrollen. Die Tankstellen würden ohnehin bereits bei Routine-Kontrollen überprüft, um zu sehen, ob etwa der Jugendschutz eingehalten werde, sagte ein Sprecher der Polizei in Ulm. Dabei solle dann auch das allgemeine nächtliche Verkaufsverbot kontrolliert werden. Strafen oder Anzeigen solle es aber noch nicht geben.
Während unter anderem die Polizeigewerkschaften die neuen Regeln befürwortet hatten, lehnt der Tankstellenverband das Verbot nach wie vor kategorisch ab. Einige Polizeistationen im Südwesten hatten spezielle Kontrollen angekündigt, eine landesweit geplante Aktion gebe es aber nicht, hatte eine Sprecherin des Innenministeriums am Freitag erklärt.
Neben den zunächst spärlichen Kontrollen hat das Gesetz eine weitere Lücke: Wenn Tankstellen in ihrem Laden ein Bistro betreiben und eine sogenannte Gaststättenerlaubnis besitzen, dürfen sie nach Angaben des Wirtschaftsministeriums auch künftig rund um die Uhr Alkohol verkaufen. Man sei gerade dabei, die Kriterien zu ändern, hieß es.
Stimmen Sie jetzt über das Alkohol-Verbot in Baden-Württemberg unter "Frage des Tages" auf unserer Website ab.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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