Meta beendet US-Verfahren mit milliardenschwerem Vergleich
Meta legt einen zentralen US-Rechtsstreit um das Design von Facebook und Instagram bei. Der Konzern einigte sich mit 29 US-Bundesstaaten auf einen Vergleich, dem das Bundesgericht für das nördliche Kalifornien in Oakland noch zustimmen muss. Wie Heise.de berichtet, zahlt Meta den klagenden Staaten mindestens 12,1 Milliarden Dollar. Sollten sich weitere große Social-Media-Unternehmen ebenfalls mit den Staaten einigen, kann die Summe auf bis zu 17,1 Milliarden Dollar steigen.
Im Kern geht es um den Vorwurf, Meta habe Minderjährige durch ein suchterzeugendes Design gezielt an Facebook und Instagram gebunden und damit gesundheitliche Risiken in Kauf genommen. Die Kläger warfen dem Konzern außerdem Verstöße gegen Schutzbestimmungen für Minderjährige und Verbraucherrechte vor. Hinzu kommt der Vorwurf, Meta habe Daten Minderjähriger ohne Einverständnis der Eltern gesammelt, verarbeitet und für das Training von KI genutzt. Damit steht auch der Datenschutz Jugendlicher im Mittelpunkt des Verfahrens.
Der Vergleich sieht nicht nur Zahlungen vor, sondern verpflichtet Meta auch zu konkreten Änderungen auf seinen Plattformen. Das Unternehmen soll bessere Schutzfunktionen für Jugendliche einführen und insbesondere begrenzen, wie lange Minderjährige durch die Angebote scrollen dürfen. Eine unabhängige Stelle soll überwachen, ob Meta die vereinbarten Vorgaben einhält.
Für Meta reduziert die Einigung ein erhebliches finanzielles Risiko. Nach Darstellung des Unternehmens hätten die ursprünglichen Forderungen der Kläger auf bis zu 1,4 Billionen Dollar steigen können. Der nun vereinbarte Betrag fällt im Vergleich dazu deutlich moderater aus. Zugleich bleibt wichtig: Meta weist die Vorwürfe weiterhin zurück, der Vergleich enthält kein Schuldeingeständnis.
Der Fall ist Teil einer breiteren juristischen und politischen Auseinandersetzung über Social Media und den Schutz Minderjähriger. Meta, Google und TikTok sehen sich weiterhin tausenden Klagen von Einzelpersonen, Schulverwaltungen und Bundesstaaten gegenüber. Die Verfahren prägen auch die Debatte über ein gesetzliches Mindestalter für Social-Media-Nutzung. Für Meta bedeutet die Einigung vor allem einen vorläufigen Abschluss auf Bundesebene – weitere rechtliche Auseinandersetzungen bleiben jedoch möglich.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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