
Bundesregierung sagt 0190-Dialern den Kampf an
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche eine Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung verabschiedet. Verbraucher sollen gegen missbräuchliche Praktiken im Zusammenhang mit der Nutzung von so genannten 0190-Dialern besser geschützt werden.
David WöllensteinRedakteurNach der neuen Vorschrift müssen alle Diensteanbieter, die Mehrwertdiensterufnummern an Endnutzer vergeben, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweisen und bei Zuwiderhandlung die Nummer entziehen. Im Interesse der Verbraucher können die Diensteanbieter jetzt Unternehmen, die sich wiederholt rechtswidrig verhalten, vom weiteren Angebot aussperren.
Die Änderung der TKV soll auch die geltende Rechtslage transparenter gestalten: Der rechnungsstellende Telefondienstanbieter muß den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass er die Zahlung der mit der Rechnung geltend gemachten Forderungen Dritter verweigern kann. So kann sich der Verbraucher bei Betrugsfällen wie beispielsweise dem unbemerkten Aufschalten von Dialer-Programmen wirksamer schützen.
Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung die Telefondiensteanbieter in der Telefonrechnung die ladungsfähige Anschrift aller Dienstanbieter anzugeben, für die Forderungen geltend gemacht werden. So hat der Telefonkunde die Möglichkeit, sich mit seinen Einwendungen direkt an die entsprechenden Anbieter zu wenden.
Parallel zu dieser Verordnungsänderung soll in das Unterlassungsklagegesetz eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach Bürger und Unternehmen, die unverlangt Waren oder sonstige Dienstleistungen erhalten, einen Auskunftsanspruch gegen den Post-, Telekommunikations-, Tele- oder Mediendiensteanbieter haben. Damit soll verhindert werden, dass sich rechtswidrig verhaltende Unternehmen hinter einer Postfachadresse, einer Faxnummer oder einer Internetadresse "verstecken". Der Verbraucher wird damit in die Lage versetzt, seine Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) weist außerdem daruf hin, dass bereits heute kostenlose Programme existieren, die - auf dem PC installiert - eine Einwahl über 0190er Rufnummern verhindern beziehungsweise anzeigen. Auch ist eine Sperre der 0190er-Rufnummern bei der Deutschen Telekom AG gegen geringes Entgelt möglich.
Die Rechtsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. (ST)
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Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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