
Bußgeld gegen Rossmann aufgehoben
Rossmann hat Recht: Das Oberlandsgericht Düsseldorf sprach die Drogeriekette vom Vorwurf des wettbewerbswidrigen Verkaufs unter Einstandspreis frei.
David WöllensteinRedakteur"Sieg für Verbraucher"
"Das ist ein Freispruch erster Klasse", sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Heinz-Peter Dicks. Unternehmer Dirk Roßmann (63) wertete das Urteil als "Sieg für Millionen Verbraucher in Deutschland".
Erst vergangener Woche erläuterte Roßmann anlässlich der Verleihung der Auszeichnung "Goldener Zuckerhut" von der Lebensmittel Zeitung, er sei an jedem Verhandlungstag im Gericht anwesend. "Wenn wir eine Entscheidung für falsch halten, müssen wir sie anfechten", erläuterte er seine Motivation.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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