Bußgeld gegen Rossmann aufgehoben

Bußgeld gegen Rossmann aufgehoben

Rossmann hat Recht: Das Oberlandsgericht Düsseldorf sprach die Drogeriekette vom Vorwurf des wettbewerbswidrigen Verkaufs unter Einstandspreis frei.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
1 Min.· Aktualisiert am
Teilen
Das Unternehmen habe Werbekosten-Zuschüsse der Markenindustrie auf die beworbenen Produkte anrechnen dürfen, befand nun das Gericht. Bei dieser Kalkulation habe Rossmann die Markenartikel nicht wie behauptet unter dem Einkaufspreis verkauft.

"Sieg für Verbraucher"

"Das ist ein Freispruch erster Klasse", sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Heinz-Peter Dicks. Unternehmer Dirk Roßmann (63) wertete das Urteil als "Sieg für Millionen Verbraucher in Deutschland".

Erst vergangener Woche erläuterte Roßmann anlässlich der Verleihung der Auszeichnung "Goldener Zuckerhut" von der Lebensmittel Zeitung, er sei an jedem Verhandlungstag im Gericht anwesend. "Wenn wir eine Entscheidung für falsch halten, müssen wir sie anfechten", erläuterte er seine Motivation.

Teilen
David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

Alle Beiträge
Morning Briefing

Alles, was heute zählt — jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Das Morning Briefing kuratiert die wichtigsten News aus E-Commerce und Handel. Kompakt, einordnend, werktäglich ab 7 Uhr.

  • 10.800+ Abonnenten
  • Werktäglich ab 7 Uhr
  • Jederzeit abbestellbar

Mit der Anmeldung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Abmeldung jederzeit möglich.