
Preisempfehlung ohne Wettbewerb: Gericht kassiert UVP-Streichpreise
Das Landgericht Würzburg hat die UVP-Werbung eines Händlers für Möbel, die nur innerhalb seiner Unternehmensgruppe erhältlich sind, als irreführend eingestuft, berichtet Haendlerbund.de. Er habe seinen Angebotspreis einer angeblichen Herstellerempfehlung gegenübergestellt. Für Kunden sei eine UVP ein Richtwert für den Marktpreis, argumentierten die Richter. Fehle ein Markt mit mehreren Anbietern, rechne sie den eigenen Preis bloß schön. Der Händlerbund rät, Rabatte stattdessen am eigenen Preis der letzten 30 Tage zu messen.






