Das Widerrufsrecht hat kaum Grenzen

Das Widerrufsrecht hat kaum Grenzen

Geld zurück, wenn man ein Produkt doch nicht haben will: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beweggründe eines Onlinekunden unerheblich sind, wenn er die Ware zurückschickt.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
3 Min.· Aktualisiert am
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Gestritten wurde darüber, ob der Widerruf eines Matratzenkaufes unwirksam war, weil der Kunde ihn damit begründete, dass der Händler eine "Tiefpreisgarantie" nicht eingehalten hatte. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann im Januar 2014 zwei Matratzen über das Internet bei einer Firma bestellt, die mit dieser Garantie für die Ware geworben hatte. Als der Käufer die Matratzen anderswo billiger entdeckte, wollte er das zuviel gezahlte Geld zurück. Die Firma wollte davon nichts wissen; der Kunde widerrief den Vertrag und schickte die Matratzen zurück. Die Firma weigerte sich dann aber, das Geld für die bereits bezahlte Ware zurückzuerstatten.

Kunden sollen Waren prüfen können

Das Recht auf Widerruf bei sogenannten Fernabsatzkäufen - also Käufen, die etwa per Telefon oder eben im Internet getätigt werden - soll Kunden die Möglichkeit geben, die Ware zu prüfen. Er sieht sie ja zunächst nicht "in echt". Der Kunde kann die Ware dann ausdrücklich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Sind Form und Frist des Widerrufs gewahrt, muss das Unternehmen das Geld zurückerstatten.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg stellte bereits 2011 klar, dass Unternehmen sich im Streitfall nach dem niedrigeren Preis der Konkurrenz richten müssen (Az.: 5 U 160/11). Damals hatte die Wettbewerbszentrale im Namen eines Kunden geklagt, der bei einer Media Markt-Filiale eine Kaffeemaschine erstanden hatte und diese trotz Tiefpreisgarantie rund 250 Euro billiger bei der Konkurrenz entdeckte.

Viele Unternehmen werben mit Tiefstpreisen, schränken Preisgarantien zugleich aber ein. Sie lassen sie etwa nur für bestimmte Produkte gelten oder beschränken sie auf eine bestimmte Region. Verbraucherschützer bezweifeln, dass diese Preisgarantien dem Kunden wirklich nützen. "Oft wird mit Tiefpreisen geworben, die gar keine sind", ist Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg überzeugt. "Der Kunde verlässt sich dann blind auf das Niedrigpreisversprechen, anstatt selber zu recherchieren und so das tatsächlich billigste Produkt zu finden." Az.: VIII ZR  146/15

dpa

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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