
Edeka darf Kaiser's Tengelmann nicht übernehmen
Das Kartellamt befürchtet höhere Preise und weniger Wahlmöglichkeiten für Verbraucher. Deshalb stoppt die Wettbewerbsbehörde die Einkaufspläne des größten deutschen Lebensmittelhändlers.
David WöllensteinRedakteurDen Markenartikel-Herstellern würde nach Einschätzung der Behörde außerdem ein bedeutsamer unabhängiger Abnehmer verloren gehen, so dass die Einkaufsmacht der vier großen deutschen Lebensmittelhändler - Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Aldi - noch weiter steigen würde.
"Keine Perspektive"
Die traditionsreiche Mülheimer Handelsgruppe Tengelmann will sich aus dem Lebensmittelhandel zurückziehen, in dem sie zuletzt nach eigenen Angaben nur noch Verluste machte. Firmenchef Karl-Erivan Haub sagte bei der Ankündigung des Verkaufs im Oktober vergangenen Jahres: "Wir sehen leider keine Perspektive mehr, unsere Supermärkte aus eigener Kraft zu einem profitablen Unternehmen zu machen."
Insgesamt sind in den rund 450 Filialen knapp 16.000 Mitarbeiter beschäftigt. Sie erwirtschafteten zuletzt einen Netto-Umsatz von rund 1,8 Milliarden Euro. Edeka wollte zunächst alle Märkte übernehmen, stieß dabei jedoch auf den Widerstand des Kartellamts.
In den vergangenen Wochen boten Edeka und Tengelmann dem Kartellamt deshalb an, rund 100 Filialen aus dem Deal herauszulösen und an andere Einzelhändler zu verkaufen. Für Edeka wäre damit noch ein Paket von rund 350 Filialen geblieben.
100 Filialen reichen Kartellamt nicht aus
Dieses Angebot reichte dem Kartellamt jedoch bei weitem nicht aus. Nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde hätte der Handelsriese im Interesse des Wettbewerbs im Höchstfall rund ein Drittel der Kaiser's Tengelmann-Supermärkte - insgesamt 150 bis 170 Geschäfte - übernehmen können. Es gebe eine ganze Reihe konkreter Hinweise auf alternative Interessenten für Teilnetze, hieß es im Kartellamt.
Edeka und Tengelmann können gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, eine Ministererlaubnis zu beantragen, um das Veto der Wettbewerbsbehörde zu umgehen.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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