Edeka zieht vor den Bundesgerichtshof

Edeka zieht vor den Bundesgerichtshof

Edeka bleibt beim Kampf um die Kaisers's-Märkte kämpferisch. Mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof will das Unternehmen doch noch Recht bekommen.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
3 Min.· Aktualisiert am
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Wie war das mit den Geheimgesprächen?

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter Auflagen grünes Licht für den Zusammenschluss gegeben und damit ein Verbot des Bundeskartellamts ausgehebelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Ausnahmegenehmigung Gabriels aber vor drei Wochen vorläufig als rechtswidrig gestoppt. Der Senat bemängelte, Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Tengelmann geheime Gespräche geführt. Dadurch habe der Eindruck der Befangenheit entstehen können.

Eine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung hatte der Senat nicht zugelassen, da seine Entscheidung "auf der Grundlage einer gefestigten höchstrichterlichen Judikatur zum Begriff der Befangenheit" erfolgt sei.

Dies greift Edeka nun an, um doch noch den Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen zu können. Auch Gabriel hatte mehrfach angekündigt, Rechtsmittel gegen die Düsseldorfer Entscheidung einlegen zu wollen.

Keine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses

Zu der Fusion der wird es indes keine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses im Bundestag geben. Die Fraktionen der Regierungskoalition sähen "zum jetzigen Zeitpunkt keinen dringenden Handlungsbedarf", heißt es in einem Schreiben von Bundestagspräsident Norbert Lammert an die Fraktion der Grünen, das der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag.
Die Grünen-Fraktion hatte eine Sondersitzung für den 10. August beantragt, in der es um Hintergründe und das weitere Verfahren in dem Streit zwischen Gabriel und dem Düsseldorfer Oberlandesgericht gehen sollte.

"Keine Eilbedürftigkeit"

Der SPD-Chef hatte dem Ausschuss-Vorsitzenden Peter Ramsauer (CSU) bereits Ende Juli selbst angeboten, den Abgeordneten Rede und Antwort zu stehen. Das Ministerium kommentierte die Ablehnung des Antrags nicht. Aus Sicht von Union und SPD bestehe "keine Eilbedürftigkeit", heißt es in der Antwort Lammerts an die Grünen. Der Ausschuss habe zwar Informationsrechte, diesen sei aus Koalitionssicht aber regelmäßig nachgekommen worden. Gabriels Teilnahme an einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 21. September sei ohnehin vorgesehen.

"Eine Notwendigkeit für eine unverzügliche Einberufung" sehe er daher nicht, schrieb Lammert. Die Grünen zeigten sich verärgert: "So bleiben viele Fragen offen, und der Vorwurf der Befangenheit an Sigmar Gabriel bleibt bestehen", teilten Vize-Fraktionschefin Kerstin Andreae und die wettbewerbspolitische Sprecherin Katharina Dröge mit. Die Leidtragenden seien die Mitarbeiter von Kaiser's Tengelmann, die weiterhin nicht wüssten, wie es für sie weitergehe.

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David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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