
Es lebe die Reform
Die Große Koalition hat sich bei der Reform der Erbschaftsteuer doch noch geeinigt: Firmenerben sollen keine Steuer zahlen, wenn der Betrieb zehn Jahre weitergeführt wird.
Björn BöerChefredakteurEhepartner und Kinder dürfen wohnen bleiben
Auch bei selbstgenutztem Wohnraum wird keine Erbschaftssteuer fällig: Wohneigentum soll komplett von der Erbschaftssteuer befreit werden, wenn der Ehepartner oder Kinder weiter in der Immobilie wohnen, und zwar unabhängig vom Wert der Immobilie. „Es muss also kein Witwer, keine Witwe und kein Kind aus dem Wohneigentum heraus nur wegen der Erbschaftsteuer“, sagte der Unions-Fraktionschef Volker Kauder.
Für Kinder gilt jedoch eine Beschränkung, denn die Wohnfläche darf 200 Quadratmeter nicht überschreiten. Kauder sagte, dies sei aus Sicht von CDU und CSU eine sehr gute Lösung und entspreche auch dem besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz.
Daneben gibt es noch Vermögens-Freibeträge je Erwachsenem von 500.000 Euro sowie für Kinder von je 400.000 Euro. Die Reform soll ab 1. Januar in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Kompromiss allerdings noch zustimmen.
Einige wichtige Forderungen der Wirtschaft erfüllt
„Der Koalitionsbeschluss vom gestrigen Abend wäre ein Fortschritt für die mittelständischen Familienunternehmen“, kommentiert Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), den Kompromiss der Koalitionsparteien. „Mit dem Wegfall der so genannten Fallbeilregelung und der Verkürzung der Haltefristen erfüllt die Koalition wichtige Forderungen der Wirtschaft.“
Sieben beziehungsweise zehn Jahre seien gleichwohl im schnelllebigen Einzelhandel eine halbe Ewigkeit: „Im Ergebnis werden die dynamischen Unternehmen nun selten vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden“, ist Genth überzeugt. „Die deutliche Höherbewertung der Betriebe wird durch diese Absprachen nicht aufgefangen werden.“
Nach der politischen Einigung der Koalition hänge nun alles von der Ausformulierung des Gesetzentwurfs ab: „Erst dann ist eine abschließende Bewertung aus Sicht der Einzelhandelsunternehmen möglich“, so Genth.
Änderung nach Bundesverfassungsgerichtsurteil
Union und SPD hatten seit fast zwei Jahren über die Reform gestritten. Die Steuer musste bis Ende Dezember reformiert werden, weil die aktuelle Regelung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegen das Grundgesetz verstößt und deshalb Ende des Jahres wegfällt.
Medienberichten zufolge werden in Deutschland jährlich Vermögenswerte in Höhe von etwa 200 Milliarden Euro durch Erbschaft weitergegeben. Bei den rund 82 Millionen Deutschen bedeutet dies, dass jeder Einwohner Deutschlands statistisch gesehen 2430,13 Euro pro Jahr erbt.
Gemessen daran sind die Einkünfte durch die Erbschaftssteuer allerdings vergleichsweise gering. Im vergangenen Jahr nahm der Staat rund 4,2 Milliarden Euro durch entsprechende Steuerzahlungen ein. Zum Vergleich: Die Gesamt-Steuereinnahmen des Bundes beliefen sich 2007 auf eine Summe von knapp 540 Milliarden Euro.

Chefredakteur
Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.
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