EuGH: Google Adwords verstößt nicht gegen Markenrecht

EuGH: Google Adwords verstößt nicht gegen Markenrecht

Google darf Markennamen weiterhin als Schlüsselwörter für sein Werbeangebot Adwords verwenden, urteilte der Europäische Gerichtshof. Die Werbenden müssen trotzdem aufpassen.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
1 Min.· Aktualisiert am
Teilen
"Dies hilft aber erst einmal nur Google", sagte Rechtsanwalt Stefan C. Schicker gegenüber derhandel.de. Für den Werbenden stelle sich die Haftung differenzierter dar. Wenn eine Marke als Schlüsselwort benutzt wird, könne ihr Inhaber sein Markenrecht gegenüber den anderen Werbenden geltend machen. 

Dies gelte dann, wenn für einen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, von welchem Unternehmen die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Ob dies der Fall ist, müsse dann vor den nationalen Gerichten geklärt werden.

Teilen
David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

Alle Beiträge
Morning Briefing

Alles, was heute zählt — jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Das Morning Briefing kuratiert die wichtigsten News aus E-Commerce und Handel. Kompakt, einordnend, werktäglich ab 7 Uhr.

  • 10.800+ Abonnenten
  • Werktäglich ab 7 Uhr
  • Jederzeit abbestellbar

Mit der Anmeldung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Abmeldung jederzeit möglich.