Flashmob-Urteil: Verdi sieht Arbeitskampfrecht gestärkt

Flashmob-Urteil: Verdi sieht Arbeitskampfrecht gestärkt

Arbeitskämpfe können künftig lustig werden. Denn Flashmob-Aktionen sind verfassungsgemäß. Das haben die Karlsruher Richter entschieden. Für die Arbeitgeber ist das Urteil keine Freude.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Hintergrund des BAG-Spruchs war eine Flashmob-Aktion, zu der die Gewerkschaft in der Tarifrunde 2007 aufgerufen hatte. Dabei hatten Streikende in einem Berliner Supermarkt, in dem laut Verdi Streikbrecher eingesetzt wurden, unter anderem Einkaufswagen mit nicht verderblicher Ware gefüllt und im Kassenbereich stehen lassen. Der Flashmob war gemäß Verdi-Darstellung eine Arbeitskampf-Aktion in der Tarifauseinandersetzung, in der es unter anderem darum ging, den Schutz des Manteltarifvertrages wiederherzustellen.

"Arbeitgeber faktisch hilflos"

Gegen das BAG-Urteil hatte der Handelsverband vor dem Verfassungsgericht geklagt - und verloren. Der Ärger ist entsprechend groß. Die Arbeitgeber seien durch die Entwicklung der Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht Aktionen der Gewerkschaften bei Tarifauseinandersetzungen zunehmend hilflos ausgeliefert, schreibt der HDE. "Die Rechtsprechung verschiebt die Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen immer weiter zu Lasten der Arbeitgeberseite", wettert HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris.

Gegen Flashmobs könnten sich laut HDE Unternehmen nun unter Berufung auf ihr Hausrecht erst wehren, während die Aktion schon in vollem Gang ist. "Das ist zu spät, der Schaden ist dann bereits entstanden. Denn wie die Praxis zeigt, wird den Aufforderungen zum Verlassen des Geschäftes nicht einmal dann Folge geleistet, wenn die Polizei zu Hilfe gerufen wird. Die Arbeitgeberseite steht solchen Aktionen daher faktisch hilflos gegenüber", betont Jöris.

Die Zwecke heiligen die Mittel

Für die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis hingegen ist der Beschluss des Verfassungsgerichts "ein klares und positives Signal für die Beschäftigten in der augenblicklichen Diskussion um mögliche Einschränkungen des Streikrechts." Und der Leiter des Verdi-Rechtsbereichs, Professor Dr. Jens Schubert sieht durch das Urteil die Arbeitskampfmittelfreiheit spürbar gestärkt. "Diese Entscheidung hat eine Ausstrahlung auf das gesamte Arbeitskampfrecht."

Das Bundesverfassungsgericht hatte seinen Beschluss unter anderem damit begründet, dass die Wahl der Mittel, die die Koalitionen - also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände - zur Erreichung ihrer koalitionsspezifischen Zwecke für geeignet halten, nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes "grundsätzlich ihnen selbst" überlassen seien.

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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