
5 Praxistipps für rechtssicheren KI-Content
Von Produktbildern über Werbetexte bis hin zu Chatbots – generative KI verändert den E-Commerce. Doch mit dem AI Act und bestehenden Rechtsrahmen kommen neue Pflichten. Wer KI kreativ einsetzen will, muss rechtliche Risiken vermeiden. Kathrin Schürmann aus dem Etailment.de-Expertenrat gibt 5 Tipps, wie Händler generative KI rechtssicher nutzen können.
Doch die Euphorie darf nicht über die rechtlichen Stolperfallen hinwegtäuschen. Neben Urheberrecht und Datenschutz gilt seit dem 1. August 2024 der EU AI Act als neuer Ordnungsrahmen. Die ersten Pflichten greifen seit Februar 2025, das Hauptpflichtenpaket folgt ab August 2026. Jeder, der generative KI nutzt oder nutzen will, sollte sich daher frühzeitig mit den rechtlichen Leitplanken vertraut machen.
Rechte am Input prüfen
Beispiel: Ein Shop-Betreiber lädt ein Stockfoto in einen Prompt („Mach daraus ein Mockup in sommerlicher Atmosphäre“).
Risiko: Schon die Nutzung geschützter Vorlagen ohne Lizenz kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Besonders heikel sind Materialien mit restriktiven Nutzungsrechten, Creative-Commons-Lizenzen oder Kundendaten.
Mögliche Folgen: Abmahnungen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatz. Die Schadenssummen reichen im Urheberrecht schnell in den fünfstelligen Bereich.
Tipps:
• Nur eigene oder gemeinfreie Inhalte in Prompts nutzen.
• Bei fremden Materialien immer die Lizenzbedingungen prüfen.
• Mitarbeitende sensibilisieren: Schon der „falsche Prompt“ kann rechtswidrig sein.
KI-Output auf Plagiate prüfen
Beispiel: Eine generierte Strandaufnahme für eine Kampagne ähnelt einem bestehenden Stockfoto fast pixelgenau. Ein Rechteinhaber fordert Schadensersatz.
Risiko: KI-Outputs sind grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt – aber sie können bestehende Werke unzulässig reproduzieren.
Mögliche Folgen: Das führt zu Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatz sowie Imageschäden. Bis zu 100.000 Euro Streitwert sind bei Bildrechtsverletzungen keine Seltenheit.
Tipps:
• Vor Veröffentlichung Plagiats- und Reverse-Image-Tools nutzen.
• Prompts, Seeds und Ausgaben dokumentieren – wichtig im Streitfall.
• Verträge mit Agenturen/KI-Anbietern prüfen: Wer haftet bei Rechtsverstößen?
Dark Patterns und manipulative KI vermeiden
Beispiel: Ein KI-gestützter Chatbot drängt Kunden mit subtilen Formulierungen zum „Jetzt kaufen“-Button.
Risiko: Der AI Act verbietet manipulative KI-Praktiken, die Nutzerinnen und Nutzer unbemerkt beeinflussen – ebenso wie das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Ab Februar 2025 sind solche Praktiken bußgeldbewehrt.
Mögliche Folgen: Nach AI Act können Unternehmen mit bis zu 35 Mio. Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.
Tipps:
• Transparente, faire Kommunikation sicherstellen.
• Dark Patterns wie versteckte Opt-ins oder manipulative Kaufhinweise vermeiden.
• Im Zweifel: KI-Ergebnisse durch Menschen prüfen lassen.
Kennzeichnungspflichten einhalten
Beispiel: Ein Modehändler setzt KI-generierte Models in Lookbooks ein.
Risiko: Ab 2026 müssen Anbieter von KI-Content diesen maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Für Deepfakes gilt die Pflicht schon früher – insbesondere, wenn echte Personen oder Ereignisse imitiert werden.
Mögliche Folgen: Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit nach AI Act und können ebenfalls zu hohen Bußgeldern führen (bis zu 15 Mio. Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes).
Tipps:
• Bereits jetzt freiwillig transparent machen („KI-generiert“).
• Deepfakes nur mit ausdrücklicher Kennzeichnung nutzen.
• Bei journalistischen Texten (Blogs, PR) beachten: KI-Einsatz muss offengelegt werden, wenn keine menschliche Endkontrolle erfolgt.
Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse schützen
Beispiel: Ein Marketing-Mitarbeiter speist Kundendaten in ChatGPT ein, um einen personalisierten Newsletter zu entwerfen.
Risiko und mögliche Folgen: Verstöße gegen die DSGVO oder Geheimnisschutzgesetze können teuer werden (bis 20 Mio. Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes [Art. 83 DSGVO]). Zudem besteht die Gefahr, dass sensible (personenbezogene) Daten in Trainingssets der Anbieter gelangen.
Tipps:
• Keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten in Prompts nutzen.
• Interne KI-Richtlinie aufsetzen: klare No-Gos, Freigabeprozesse, Dokumentationspflichten.
• AI Literacy sicherstellen: Teams schulen, wie KI-Systeme rechtskonform eingesetzt werden.
Quick-Check für Händlerinnen und Händler
Vor dem Einsatz generativer KI im E-Commerce sollten Sie sich fünf Fragen stellen:
Input: Habe ich die Rechte am verwendeten Material?
Output: Ist der KI-Content rechtlich unbedenklich (Plagiate, Ähnlichkeiten)?
Fairness: Vermeide ich manipulative Elemente wie Dark Patterns?
Transparenz: Kennzeichne ich KI-Inhalte klar und eindeutig?
Datenschutz: Schütze ich Kundendaten und Geschäftsgeheimnisse konsequent?
Fazit
Generative KI eröffnet dem E-Commerce enorme Chancen – von automatisierter Content-Produktion bis hin zu innovativem Marketing. Doch der AI Act, Urheberrecht, Datenschutz und Wettbewerbsrecht setzen klare Grenzen. Händlerinnen und Händler, die frühzeitig interne Richtlinien entwickeln, ihre Mitarbeitenden schulen und Transparenz wahren, können die Potenziale der Technologie ausschöpfen, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI im Handel konsequent einhält, reduziert nicht nur das Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern, sondern stärkt zugleich die eigene Marktposition durch verlässliche Compliance.
Rechtsanwältin und Partnerin bei Schürmann Rosenthal Dreyer
Kathrin Schürmann ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Schürmann Rosenthal Dreyer. Neben dem Urheber- und Medienrecht, Datenschutz und Wettbewerbsrecht ist sie auf den gesamten Marketing-Bereich spezialisiert, insbesondere an der Schwelle zwischen Wettbewerbs- und Datenschutzrecht. Ein besonderer Fokus ihrer Tätigkeit liegt dabei auf der Beratung von Unternehmen aus den Bereichen Digital Business, Technologie und Medien.
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