
Gerichtspräsidentin gegen Bagatellgrenze
Im Juni entscheidet das Arbeitsgericht über den Fall einer Kassiererin, die Pfandbons unterschlagen haben soll. Jetzt hat sich die höchste deutsche Arbeitsrichterin zum Thema Bagatelldelikte geäußert.
Thomas RehmRedakteurPfandbons-Entscheidung steht an
Am 10. Juni wird das Bundesarbeitsgericht im sogenannten „Fall Emmely" über die Kündigung einer Berliner Kassiererin entscheiden, die zwei Pfandbons unterschlagen haben soll.
Die BAG-Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts hatte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (SZ) Ende Dezember Verständnis für Arbeitgeber gezeigt, die Angestellten wegen eines kleinen Vergehens kündigen, weil das Vertrausensverhältnis dauerhaft gestört sei.
Seit Jahrzehnten gelte die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei. Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das mit fehlendem Anstand zu tun habe, sagte sie damals.
Die SPD hatte nach den öffentlichen Entrüstungen über unterschlagene Pfandsbons, Brötchenbelag und Maultauschen die Vorlage eines Gesetzentwurfs in diesem Januar angekündigt, mit dem Kündigungen in Bagatellfällen verboten werden soll.
"Kein Automatismus" bei Urteilen
Bei der Vorlage des Jahresberichts verteidigte Schmidt die Entscheidungspraxis der Arbeitsgerichte. Sie sähen in jedem Einzelfall genau hin und es gebe keinen Automatismus. Schmidt hatte in Interviews auch die Kündigungen an sich verteidigt.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland.
dpa, DH

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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