Handelsverband gegen Verbot der Videoüberwachung

Handelsverband gegen Verbot der Videoüberwachung

Das Bundeskabinett hat heute über einen Gesetzentwurf zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz entscheiden. Der Handelsverband stemmt sich gegen das geplante generelle Verbot der verdeckten Mitarbeiterkontrolle.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz beschlossen. Beschäftigte sollen in Zukunft besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden. Mit dem geplanten Gesetz reagiert die Bundesregierung auf eine Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom.

Rückschritt gegenüber bestehender Rechtslage

Das von der Bundesregierung angestrebte generelle Verbot von verdeckter Videoüberwachung wäre "quasi ein Rückschritt gegenüber der Rechtslage, die über viele Jahre bestand", sagte Bade. Es gebe Situationen, "wo man mit den normalen Ermittlungen im Betrieb nicht mehr weiterkommt". Da sei die Videoüberwachung der letzte Weg, um Straftäter zu ermitteln. Ausgenommen seien in jedem Fall Toiletten und Umkleideräume.

Die Bundestagsfraktion der Linken beklagte unterdessen "zu viele Grauzonen" im vorliegenden Gesetzentwurf. Dass es "nach Jahrzehnten der Untätigkeit und zahlreicher Bespitzelungsskandale" endlich ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz geben werde, sei eine gute Nachricht. "Der große Wurf ist es aber leider nicht geworden. In einigen Bereichen wird durch schwammige Regelungen neuen Datenschutzverletzungen Tür und Tor geöffne", sagte Linksfraktionsvorstand Jan Korte.

Einigen Verbesserungen - wie dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung oder der Überprüfung der Vermögensverhältnisse sämtlicher Mitarbeiter - stünden zahlreiche Ausnahmeregelungen und weitgehende Befugnisse zur Überwachung entgegen, so der Linken-Politiker.

Von angemessenen und abschreckenden Sanktionen oder einer effektiven Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten fehle aber jede Spur. Diese seien indes nötig, um den gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich Wirkung zu verleihen.

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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