
Handyhändler müssen künftig Toaster zurücknehmen
Das EU-Parlament hat beschlossen, dass Händler, die Elektrogeräte verkaufen, alle - auch andere - Elektrogeräte zurücknehmen müssen. Dem Handelsverband HDE geht diese Entscheidung zu weit.
Thomas RehmRedakteur"Diese generelle Rücknahmepflicht geht zu weit. Sinnvoller wäre es gewesen, die Händler zu verpflichten, Produkte gleicher Art bei Kauf eines neuen Geräts zurückzunehmen. Außerdem fehlt eine Ausnahmeregelung für den Erhalt bestehender Rücknahmesysteme."
Deutschland hat funktionierendes Rücknahmesystem
Der deutsche Einzelhandel unterstütze die vom EU-Parlament gewollte Anhebung der Sammel- und Recyclingvorgaben für Elektro-Altgeräte. Dies leiste einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Nachhaltigkeit der europäischen Wirtschaft.
"Aber das lässt sich ohne eine generelle Rücknahmepflicht für den Handel erreichen", so Genth. In Deutschland könnten die Verbraucher ihre alten Föhne und Wasserkocher problemlos entsorgen. "Es gibt mit den Recyclinghöfen ein funktionierendes Rücknahmesystem bei den Kommunen und viele Händler nehmen diesen E-Schrott auch ohne Gesetzeszwang freiwillig zurück", sagte Genth. Gute Verwertungs- und Recyclingquoten würden zudem beweisen, dass die Systeme bestens funktionieren.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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