HDE legt Verfassungsbeschwerde gegen Flashmob-Urteil ein

HDE legt Verfassungsbeschwerde gegen Flashmob-Urteil ein

Das Bundesarbeitsgericht hatte es der Gewerkschaft Verdi erlaubt, in Tarifauseinandersetzungen so genannte Flashmobs zu organisieren. Der HDE ficht dies nun beim Verfassungsgericht an.

SRSybille RoemerRedakteurin
2 Min.· Aktualisiert am
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Sie seien nicht durch die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie gedeckt. „Deshalb sehen wir in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes,“ heißt es in einer Pressemitteilung.

Hausverbot und Ladenschließungen zu Lasten der Kunden

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts hatten den Einzelhandelsarbeitgebern geraten, sich gegen solche Aktionen mit der vorübergehenden Schließung des Ladens zu wehren oder den Flashmobbern Hausverbot zu erteilen.

Nach Auffassung des HDE würde dies jedoch erst Recht zu unhaltbaren Zuständen führen: „Leidtragende der Gewerkschaftsaktionen wären die unbeteiligten Kunden“, ist Jöris überzeugt. „Und das Wort ‚Arbeitskampf’ bekäme eine neue unrühmliche Bedeutung, wenn nun nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsgerichtes Flashmobber im Laden ihr Unwesen treiben dürfen und notfalls durch Einzelhandelsbeschäftigte mit Gewalt aus dem Geschäft gedrängt werden müssten." Eine solche Rechtsentwicklung wolle und werde der Einzelhandel nicht akzeptieren.

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Geschrieben vonSybille Roemer

Redakteurin

Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.

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