HDE legt Verfassungsbeschwerde gegen Flashmob-Urteil ein

HDE legt Verfassungsbeschwerde gegen Flashmob-Urteil ein

2 Min.Aktualisiert am
Teilen

Das Bundesarbeitsgericht hatte es der Gewerkschaft Verdi erlaubt, in Tarifauseinandersetzungen so genannte Flashmobs zu organisieren. Der HDE ficht dies nun beim Verfassungsgericht an.

Sie seien nicht durch die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie gedeckt. „Deshalb sehen wir in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes,“ heißt es in einer Pressemitteilung.

Hausverbot und Ladenschließungen zu Lasten der Kunden

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts hatten den Einzelhandelsarbeitgebern geraten, sich gegen solche Aktionen mit der vorübergehenden Schließung des Ladens zu wehren oder den Flashmobbern Hausverbot zu erteilen.

Nach Auffassung des HDE würde dies jedoch erst Recht zu unhaltbaren Zuständen führen: „Leidtragende der Gewerkschaftsaktionen wären die unbeteiligten Kunden“, ist Jöris überzeugt. „Und das Wort ‚Arbeitskampf’ bekäme eine neue unrühmliche Bedeutung, wenn nun nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsgerichtes Flashmobber im Laden ihr Unwesen treiben dürfen und notfalls durch Einzelhandelsbeschäftigte mit Gewalt aus dem Geschäft gedrängt werden müssten." Eine solche Rechtsentwicklung wolle und werde der Einzelhandel nicht akzeptieren.

Teilen

Alles, was heute zählt — jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Das Morning Briefing kuratiert die wichtigsten News aus E-Commerce und Handel. Kompakt, einordnend, werktäglich ab 7 Uhr.

10.800+ Entscheider lesen das Morning Briefing · ≈ 50 % Öffnungsrate

  • Werktäglich ab 7 Uhr
  • Jederzeit abbestellbar

Mit der Anmeldung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Abmeldung jederzeit möglich.