
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Hagen hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der SinnLeffers GmbH eröffnet und dabei eine sogenannte Eigenverwaltung angeordnet. Was heißt das eigentlich?
David WöllensteinRedakteurEin Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wird von den Gerichten nur zugelassen, wenn gute Aussichten auf eine Rettung des Unternehmens bestehen. Die Anordnung darf nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens oder zu sonstigen Nachteilen für die Gläubiger führen.
Auf Antrag des Schuldners oder der Gläubigerversammlung kann die Eigenverwaltung aufgehoben werden.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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