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Das Amtsgericht Hagen hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der SinnLeffers GmbH eröffnet und dabei eine sogenannte Eigenverwaltung angeordnet. Was heißt das eigentlich?
Nach der Insolvenzordnung muss der Sachwalter die wirtschaftliche Lage des Schuldners prüfen und die Geschäftsführung überwachen. Auf Antrag der Gläubigerversammlung werden bestimmte Rechtsgeschäfte nur mit seiner Zustimmung wirksam. Auch kann der Sachwalter verlangen, dass der gesamte Zahlungsverkehr über ihn läuft.
Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wird von den Gerichten nur zugelassen, wenn gute Aussichten auf eine Rettung des Unternehmens bestehen. Die Anordnung darf nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens oder zu sonstigen Nachteilen für die Gläubiger führen.
Auf Antrag des Schuldners oder der Gläubigerversammlung kann die Eigenverwaltung aufgehoben werden.
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.