Karstadt bekommt die nächste Frist

Karstadt bekommt die nächste Frist

Karstadt-Rettung, die Vierte: Das Essener Amtsgericht verschob heute abermals die Frist, um die Wirksamkeit des Insolvenzplanes zu bestätigen. Alle Verhandlungspartner haben nochmal gut drei Wochen Zeit bekommen.

Steffen GerthSteffen GerthRedakteur Der Handel und etailment
2 Min.· Aktualisiert am
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Es werde davon ausgegangen, dass beim nächsten Termin eine endgültige Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplanes ergehen kann, betonte der Sprecher.

Fristen, Fristen, Fristen

Um Einräumung einer vierten Frist habe Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg gebten, teilte das Amtsgericht mit. Grund sei, dass das Vermieterkonsortium Highstreet zur finalen Entscheidung eine Versammlung mit entsprechender Einladungsfrist durchführen müsse. Diese beträgt 21 Tagen. Eine entsprechende Einladung war bis zum Dienstagnachmittag nach Angaben eines Highstreet-Sprechers noch nicht ergangen.

Mit dem Investor Nicolas Berggruen sei vereinbart worden, dass die Einigung mit den Vermietern bereits einen Tag vor dem Gerichtstermin am 2. September vorliegen solle, teilte Görg mit. Zuvor hatte die Gläubigerversammlung der Vertagung bereits zugestimmt. "Alle Beteiligten signalisieren, dass sie sich endlich zu einer abschließenden Lösung durchringen können", sagte der Insolvenzverwalter.

"Nur mit Berggruen"

Im Interesse aller Gläubiger müsse das Insolvenzplanverfahren so schnell wie möglich aufgehoben werden. "Dies ist ausschließlich mit dem Vertragspartner Berggruen möglich", betonte Görg. Seit über einer Woche bietet auch der Italiener Maurizio Borletti für das Warenhaus.

Und weiter sagte der Kölner Rechtsanwalt: "Die Zeit des Verhandelns, Verzögerns und Verhinderns muss ein Ende haben. Hätten alle Beteiligten ebenso viel Energie in konstruktive Lösungen wie in Medienkampagnen gesteckt, dann könnte Karstadt sich schon heute noch erfolgreicher am Markt positionieren".

Wesentliche Bedingung für die Bestätigung des Insolvenzplanes ist die Wirksamkeit des Berggruen unterzeichneten Kaufvertrages. Voraussetzung dafür ist eine endgültige Einigung mit Highstreet, die bislang noch aussteht. Dem Vermieterkonsortium gehören 86 der noch 120 Karstadt-Häuser.

Ohne Einigung ist der Kaufvertrag unwirksam und das Insolvenzgericht kann den Plan nicht annehmen. Dann droht die Zerschlagung.

Und so verliefen die vergangenen 14 Monate der Karstadt-Rettung.

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Steffen Gerth
Geschrieben vonSteffen Gerth

Redakteur Der Handel und etailment

Steffen Gerth ist Redakteur bei Der Handel und etailment. Für das Digital-Commerce-Magazin der dfv Mediengruppe schrieb er unter anderem die wöchentliche Kolumne "Die Woche im Handel" mit Analysen zum Strukturwandel im deutschen Einzelhandel.

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