Karstadt: Beschwerden gegen Görgs Vergütung abgewiesen

Karstadt: Beschwerden gegen Görgs Vergütung abgewiesen

Für Klaus Hubert Görg ist diese Entscheidung ein Teilerfolg: Das Essener Amtsgericht hat die Beschwerden gegen die Honorarhöhe des Insolvenzverwalters von Karstadt abgewiesen.

Steffen GerthSteffen GerthRedakteur Der Handel und etailment
2 Min.· Aktualisiert am
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Trotzdem ist der Fall noch nicht beeendet. Denn die Einsprüche würden nun der Beschwerdekammer des Landgerichts Essen zur Entscheidung vorgelegt, hieß es weiter.

"Die Beschwerdekammer wird nun zu entscheiden haben, ob die durch Beschluss des Amtsgerichts festgesetzte Vergütung des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses rechtmäßig war", teilte Gerichtssprecher Michael Schütz mit.

War Karstadt 981 Millionen Euro wert?

Görg hatte beim Amtsgericht eine Rechung in Höhe von 32,32 Millionen Euro für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter von Karstadt gestellt. Dagegen gab es beim Gericht sieben Beschwerden, hinter vier davon steckt ein Unternehmen: die Marcander-Gruppe aus Bocholt.

Treibende Kraft ist hier Wilhelm Seggewiß, kaufmännischer Leiter des Unternehmens. Dessen Kritik richtet sich nicht nur gegen Görgs Honorar, sondern auch gegen die Höhe der Vergütungen der zwölf Mitglieder des Gläubigerausschusses, die jeweils zwischen 42.000 und 178.500 Euro bekommen haben.

Diese Rechnung hätte nicht von Görg gesammelt, sondern von jedem einzelnen Mitglied gesondert gestellt werden müssen, heißt es in der Beschwerdebegründung von Seggewiß, die derhandel.de vorliegt
 
"Da nicht ein einziges Gläubigerausschussmitglied einen Antrag gestellt hat, ist der Beschluss über die Ausschüttung ihrer Vergütung in Höhe von etwa 2 Millionen Euro sofort aufzuheben", heißt es dort weiter. Überdies wird eine Auflistung der Arbeitsstunden der Mitglieder Gläubigeraussschusses gefordert.

Zudem bezweifeln die Beschwerdeführer, ob Karstadt wirklich noch 981 Millionen Euro wert gewesen sei, wie Görg bei seiner Honorarechnung angegeben hatte. Aufgrund dieser Summe hatte der Rechtsanwalt seine Vergütung berechnet.

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Steffen Gerth
Geschrieben vonSteffen Gerth

Redakteur Der Handel und etailment

Steffen Gerth ist Redakteur bei Der Handel und etailment. Für das Digital-Commerce-Magazin der dfv Mediengruppe schrieb er unter anderem die wöchentliche Kolumne "Die Woche im Handel" mit Analysen zum Strukturwandel im deutschen Einzelhandel.

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