"Die Beschwerdekammer wird nun zu entscheiden haben, ob die durch Beschluss des Amtsgerichts festgesetzte Vergütung des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses rechtmäßig war", teilte Gerichtssprecher Michael Schütz mit.
War Karstadt 981 Millionen Euro wert?
Görg hatte beim Amtsgericht eine Rechung in Höhe von 32,32 Millionen Euro für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter von Karstadt gestellt. Dagegen gab es beim Gericht sieben Beschwerden, hinter vier davon steckt ein Unternehmen: die Marcander-Gruppe aus Bocholt.
Diese Rechnung hätte nicht von Görg gesammelt, sondern von jedem einzelnen Mitglied gesondert gestellt werden müssen, heißt es in der Beschwerdebegründung von Seggewiß, die derhandel.de vorliegt
"Da nicht ein einziges Gläubigerausschussmitglied einen Antrag gestellt hat, ist der Beschluss über die Ausschüttung ihrer Vergütung in Höhe von etwa 2 Millionen Euro sofort aufzuheben", heißt es dort weiter. Überdies wird eine Auflistung der Arbeitsstunden der Mitglieder Gläubigeraussschusses gefordert.
Zudem bezweifeln die Beschwerdeführer, ob Karstadt wirklich noch 981 Millionen Euro wert gewesen sei, wie Görg bei seiner Honorarechnung angegeben hatte. Aufgrund dieser Summe hatte der Rechtsanwalt seine Vergütung berechnet.

Redakteur Der Handel und etailment
Steffen Gerth ist Redakteur bei Der Handel und etailment. Für das Digital-Commerce-Magazin der dfv Mediengruppe schrieb er unter anderem die wöchentliche Kolumne "Die Woche im Handel" mit Analysen zum Strukturwandel im deutschen Einzelhandel.
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