
Kein Verkauf "Le-Pliage"-ähnlicher Taschen
Eine Händlerin darf keine Handtaschen mehr verkaufen, die der Serie "Le-Pliage" zu ähnlich sehen. Obendrein muss sie dem Hersteller Longchamp Schadensersatz leisten, hat das OLG Hamm entschieden.
Nach der Entscheidung des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm muss sie dies allerdings nun tun: Sie hat den Verkauf der umstrittenen Taschen zu unterlassen und muss dem Hersteller für die bisherigen Verkaufsgeschäfte Schadensersatz leisten.
"Wettbewerbswidrige Nachahmung"
Die von der Beklagten vertriebenen Taschen sind nach Meinung der Richter eine wettbewerbswidrige Nachahmung der "Le-Pliage"-Handtaschen. Mit diesen Handtaschen sei Longchamp bereits seit 1994/1995 auf dem deutschen Markt vertreten. Auch heute noch weisen die Taschen demzufolge in Form, Farbe, Gestaltung und Material Produktmerkmale auf, die "ihre wettbewerbliche Eigenart begründeten", wie es in einer Pressemitteilung des OLG Hamm heißt. Das habe die Händlerin nicht widerlegen können. Die von ihr verkauften Taschen stellen demnach eine nahezu identische Nachahmung der "Le-Pliage"-Handtaschen dar. Die im Detail vorhandenen Unterschiede rechtfertigten angesichts der Übereinstimmung der grundlegenden Gestaltungsmerkmale keine andere Bewertung.
Mit dem Verkauf der Taschen werde der Kunde auch über die Herkunft des Produkts getäuscht. Ein durchschnittlicher Verbraucher gehe aufgrund der Übereinstimmungen auch bei den Taschen der beklagten Händlerin davon aus, dass es sich um die ihm bekannten Produkte oder um Produkte eines mit Longchamp geschäftlich verbundenen Herstellers handele. Die Gefahr einer Verwechslung der Herkunft wird demzufolge auch durch den Kaufpreis nicht beseitigt: Mit 24,95 Euro liege der Preis für die Taschen der Dortmunder Händlerin zwar deutlich unter dem einer Tasche aus dem Sortiment des Markenherstellers. Allerdings liege es nahe, dass ein Konsument mit einer Tasche der Händlerin die Vorstellung verbindet, es handele sich um eine günstigere Modellvariante aus dem Hause Longchamp oder um ein günstiges Lizenzprodukt. (Az. 4 U 32/14, nicht rechtskräftig)
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.
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