
Kunden bemerken neues Verbraucherrecht kaum
Zehn Wochen neues Verbraucherrecht: Die Kunden nehmen die Änderungen kaum wahr, die Onlinehändler mussten allerdings viel Geld in die rechtssichere Umsetzung stecken.
David WöllensteinRedakteurAuch im Hinblick auf die Rücksendekosten haben nur wenige Unternehmen etwas am bisherigen Geschäftsmodell geändert und übernehmen meist weiterhin das Rückporto als Teil ihre Kundenservices.
Hoher finanzieller Aufwand bei den Händlern
Für die Händler war die Umsetzung der neuen Regeln kostspielig. Zwischen einem fünfstelligen und einem niedrigen sechsstelligen Betrag investierten die Händler, um Prozesse und Kommunikation an das neue Recht anzupassen, so der bevh.
Teuer war demzufolge vor allem der Neudruck von Rechnungsformularen und Retourenscheinen. Auch die Anpassung der Bestellprozesse im Onlineshop, etwa für die Angabe eines Liefertermins für größere Bestellungen, oder für die neue Widerrufsregelung bei Downloads wie uch die Schulung von Mitarbeitern fielen dem Verband zufolge finanziell ins Gewicht.
"Händler haben sich gut vorbereitet"
Immerhin seien den Händlern wettbewerbsrechtliche Abmahnungen weitestgehend erspart geblieben, obwohl die Europäische Kommission ihnen die Umstellung nicht leicht gemacht habe: Die angekündigten Leitlinien zum neuen europäischen Recht erschienen erst nach dem in Kraft treten am 13. Juni, so dass bis zum Stichtag erhebliche rechtliche Unsicherheiten bestanden.
"Die Händler haben sich rechtzeitig und gut auf die Umstellung vorbereitet, die dadurch für sie und die Kunden weitgehend reibungslos verlief", so das positive Fazit der Geschäftsführerin des bevh-Rechtsausschusses, Stephanie Schmidt.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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