
Marktplatz-Verbot: Diese Marken knebeln die Händler
Rote Karten, gelbe Karten - trotz diverser Verwarnungen des Kartellamtes ist das Marktplatz-Verbot für viele Markenhersteller weiterhin die "Default"-Einstellung im Zusammenspiel mit den Handelspartnern. Von fast 2.000 Herstellern und Marken, die – branchenübergreifend – den Verkauf via Internet untersagen oder behindern, spricht nun der Bundesverband Onlinehandel. Laut einer Umfrage des BVOH sprechen dabei 29 Prozent der genannten Marken Marktplatzverbote aus. In einer umfangreichen Liste ha...
Bedrohlich findet BVOH-Präsident Oliver Prothmann diese Vertriebsbeschränkungen: "Tausende kleiner und mittelständischer Onlinehändler stehen in Deutschland und anderen europäischen Ländern vor dem Aus." Denn allein in Deutschland machen laut BVOH rund ein Fünftel der Onlinehändler aufgrund dieser Beschränkungen einen jährlichen Verlust von mehr als 25 Prozent.
Fast 50 Prozent der deutschen Händler beklagen sich über Umsatzverluste durch Herstellerbeschränkungen. Vor allem die Verbote auf Online-Marktplätzen zu verkaufen, nehmen 12 Prozent der befragten Onlinehändler den wichtigsten Vertriebskanal. Das ist das Ergebnis einer von „Choice in eCommerce – der Initiative für Vielfalt und Innovation im Onlinehandel“ durchgeführten Umfrage in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien. Mehr als 7.000 Händler haben an der Umfrage teilgenommen.
Zu den Top-Marken mit Beschränkungen gehören dabei:
TOP MARKEN MIT BESCHRÄNKUNG 1 NIKE 2 ADIDAS 3 DEUTER 4 FOSSIL 5 SONY 6 TRIXIE HEIMTIERBEDARF 7 APPLE 8 DIOR 9 LEGO 10 NIKON 11 GUERLAIN 12 SWATCH 13 RALPH LAUREN 14 CHANEL 15 TISSOT 16 ASICS 17 CONVERSE 18 LE CREUSET 19 SKAGEN 20 COTY 21 STIHL 22 RADO 23 DKNY 24 LAMY 25 MICHAEL KORS Die komplette Liste der Marken und die Art der Beschränkung
In Sachen Vertriebsbeschränkungen zeigen sich die Hersteller dabei einfallsreich:
- Unzulässigen Preisvorgaben und die Drohung mit Restriktionen, wenn sich der Händler nicht an die unverbindliche Preisempfehlung hält.
- Hersteller untersagen dem Händler die Nutzung von Online-Marktplätzen für den Weiterverkauf von Produkten.
- Ein Verbot, die Ware über europäische Grenzen hinweg zu verkaufen.
- Ein Verbot für den Händler, die Produkte beispielsweise auf Preisvergleichsportalen einzustellen oder mit der Marke zu werben.
- Liebesentzug, in dem Teile des Sortiments oder Service-Bestandteile verweigert werden oder einfach Lieferprobleme auftauchen.
Vorläufig sind aber die Juristen am Zug. Das OLG Frankfurt hat einen Fall, der sich mit einem Marktplatzverbot des Parfümherstellers Coty beschäftigt, dem höchsten europäischen Gericht EuGH vorgelegt. Coty gehört zu jenen Herstellern, die Angst haben, ihre duften Produkte könnten auf Marktplätzen wie Amazon verramscht werden, wenn Händler dort einfach Duftwässerchen wie Davidoff verkaufen - von wegen imagetauglicher Umgebung. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte dem Parfumhersteller Coty bereits untersagt, die Belieferung einer Parfümerie davon abhängig zu machen, dass diese die Waren nicht über eine bestimmte offene Handelsplattform vertreibt.
Das Oberlandesgericht hat im Berufungsverfahren nun den Gerichtshof der Europäischen Union um Rat gefragt. Kernfrage ganz unjuristisch formuliert: Sind selektive Vertriebssysteme mit Blick auf das eigene Image erlaubt?
Ganz schlicht geht es also um Werbung. Denn im Kern verkauft Coty ja Duftwässerchen und Promi-Parfüms für den Massenmarkt, die etwas exklusiver wirken sollen. Coty gehört übrigens mehrheitlich einem exklusiven Kreis - der deutschen Unternehmerfamilie Reimann. Die "Wirtschaftswoche" nennt sie "Deutschlands diskreteste Milliardäre."
Chefredakteur
Olaf Kolbrück, 48, war lange Jahre Reporter Internet und E-Business bei Horizont. Seine Karriere bei Horizont, Fachmagazin für Marketing und Medien, startete er 2000 als Redakteur für Marketing, Web 2.0 und E-Commerce. Daneben gründete er den renommierten Marketing-Blog Off-the-Record.de und zählt zu den profiliertesten Bloggern für digitale Werbung und Marketing. Im Juli 2013 erschien sein Fachbuch "Erfolgsfaktor Online-Marketing - So werben Sie erfolgreich im Netz / E-Mail, Social Media, Mobile & Co. richtig nutzen" (Deutscher Fachverlag, Frankfurt). Anschließend ist von ihm der Kurzgeschichten-Band "Gebete an die Cloud - 5 phantastische digitale Geschichten" erschienen. (Printversion) 2009 gewann er den Innovationspreis des Deutschen Fachverlags. 2011 gehörte er zu den Gründungsmitgliedern des Vereins D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt. Zu seiner früheren redaktionellen Tätigkeit zählen Positionen bei der Handelsgruppe Rewe in Köln und bei der Neue-Rhein-Zeitung. Nebenbei schreibt er Krimis. Sie finden den Autor bei Twitter unter dem Namen @OlafKolbrueck oder auch auf Facebook sowie bei Google+. Kolbrück bloggt auch noch hier. Mehr über Olaf Kolbrück als Autor gibt es auf kolbrueck.de.
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