Mehr Rechtssicherheit im Web

Mehr Rechtssicherheit im Web

Der Bundestag hat die Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Das bringt Onlinehändlern mehr Sicherheit - aber erst ab Mitte 2010

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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In Berlin zeigte sich der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) darüber erleichtert und erklärte, die Neuregelung biete „ein Stück mehr Rechtssicherheit für Handelsunternehmen".

Weniger Abmahnungen

Mehrere Gerichte hatten das bisherige amtliche Muster für nicht rechtskonform erklärt. Die unsichere Rechtslage führte auch zu kostspieligen Abmahnungen. Laut einer Studie erhielt in den vergangenen zwei Jahren wurde jeder dritte Onlineshop abgemahnt.

„Nun müssen Internethändler, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht das neue Muster verwenden, künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberechte mehr fürchten", erklärte der E-Commerce-Experte des HDE, Olaf Roik.

Erst ab Juni 2010

Es sei jedoch für die Handelsbranche problematisch, dass diese Vorschriften erst Mitte Juni 2010 in Kraft treten: „Handelsunternehmen müssen nun noch fast ein Jahr lang mit der jetzigen, mit Rechtsunsicherheit verbundenen Situation leben", kritisierte Roik.

Etwa 50.000 Unternehmen in Deutschland verkaufen laut HDE Waren über das Internet. In der Mehrzahl sind dies nach Verbandsangaben mittelständische Unternehmen, die parallel zum Onlinehandel ein stationäres Geschäft betreiben.

Das Umsatzvolumen der über das Internet gehandelten Waren und Dienstleistungen wird 2009 laut HDE rund 21,9 Milliarden Euro betragen.

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David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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