
Mehr Rechtssicherheit im Web
Der Bundestag hat die Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Das bringt Onlinehändlern mehr Sicherheit - aber erst ab Mitte 2010
David WöllensteinRedakteurWeniger Abmahnungen
Mehrere Gerichte hatten das bisherige amtliche Muster für nicht rechtskonform erklärt. Die unsichere Rechtslage führte auch zu kostspieligen Abmahnungen. Laut einer Studie erhielt in den vergangenen zwei Jahren wurde jeder dritte Onlineshop abgemahnt.
„Nun müssen Internethändler, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht das neue Muster verwenden, künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberechte mehr fürchten", erklärte der E-Commerce-Experte des HDE, Olaf Roik.
Erst ab Juni 2010
Es sei jedoch für die Handelsbranche problematisch, dass diese Vorschriften erst Mitte Juni 2010 in Kraft treten: „Handelsunternehmen müssen nun noch fast ein Jahr lang mit der jetzigen, mit Rechtsunsicherheit verbundenen Situation leben", kritisierte Roik.
Etwa 50.000 Unternehmen in Deutschland verkaufen laut HDE Waren über das Internet. In der Mehrzahl sind dies nach Verbandsangaben mittelständische Unternehmen, die parallel zum Onlinehandel ein stationäres Geschäft betreiben.
Das Umsatzvolumen der über das Internet gehandelten Waren und Dienstleistungen wird 2009 laut HDE rund 21,9 Milliarden Euro betragen.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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