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Obwohl die Metro Group AG Mehrheitsgesellschafter der Media-Saturn-Holding ist, darf sie wichtige Entscheidungen dennoch nicht ohne Zustimmung der Gründergesellschafter treffen. Das hat das Landgericht Ingolstadt heute bestätigt.
Danach war der umstrittene Gesellschafterbeschuss über die Einrichtung eines Beirats und die Abberufung des Gesellschafterausschusses bei der Media-Saturn-Holding GmbH vom März dieses Jahres zwar rechtswirksam.
Die Kammer hat aber ebenfalls - wie bereits im Vorfeld angedeutet - festgestellt, dass der Beirat in Angelegenheiten, die an sich in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung oder des Gesellschafterausschusses fallen, jeweils mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent der abgegebenen Stimmen abzustimmen hat.
Auch der Beirat muss mit 80 Prozent Mehrheit entscheiden
Die Metro Group AG kündigt in einer an, nach einer rechtlichen Prüfung gegebenenfalls Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht einzulegen.
In einem weiteren zwischen den Gesellschaftern der Media-Saturn-Holding anhängigen Rechtsstreit wird das Landgericht Ingolstadt am 15. November eine Entscheidung verkünden.
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der amtierende Vorstandsvorsitzende der Metro, Eckhard Cordes, die Gesellschafterversammlung der MSH leiten darf.