
Metro unterliegt gegen MediaMarkt-Gründer
Obwohl die Metro Group AG Mehrheitsgesellschafter der Media-Saturn-Holding ist, darf sie wichtige Entscheidungen dennoch nicht ohne Zustimmung der Gründergesellschafter treffen. Das hat das Landgericht Ingolstadt heute bestätigt.
Die Kammer hat aber ebenfalls - wie bereits im Vorfeld angedeutet - festgestellt, dass der Beirat in Angelegenheiten, die an sich in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung oder des Gesellschafterausschusses fallen, jeweils mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent der abgegebenen Stimmen abzustimmen hat.
Auch der Beirat muss mit 80 Prozent Mehrheit entscheiden
Der Versuch der Metro, die Sperrminorität der Minderheitsgesellschafter Kellerhals und Stiefel durch die Einsetzung des Beirats auszuhebeln, ist damit zunächst vor Gericht gescheitert.
Die Metro Group AG kündigt in einer an, nach einer rechtlichen Prüfung gegebenenfalls Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht einzulegen.
In einem weiteren zwischen den Gesellschaftern der Media-Saturn-Holding anhängigen Rechtsstreit wird das Landgericht Ingolstadt am 15. November eine Entscheidung verkünden.
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der amtierende Vorstandsvorsitzende der Metro, Eckhard Cordes, die Gesellschafterversammlung der MSH leiten darf.
Cordes selbst hat inzwischen angekündigt, nicht mehr für eine Vertragsverlängerung zur Verfügung zu stehen. Jürgen Kluge, Vorstandsvorsitzende von Haniel und Aufsichtsratsvorsitzender der Metro, sucht seither dringlich nach einem Nachfolger für den Vorstandsposten in Düsseldorf.