
Negative Kaufbewertung wird nicht gelöscht
Wer auf eBay Ware verkauft, muss negative Kaufbewertungen hinnehmen - solange die Grenzen zur Schmähkritik nicht überschritten werden.
In dem konkreten Fall hatte eine Käuferin vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und einen PC-Monitor an die Onlinehändlerin zurückgeschickt. Die Verkäuferin erstattete im Gegenzug jedoch den Kaufpreis nicht, weil der Monitor schlecht verpackt und deswegen beschädigt gewesen sei.
Daraufhin schrieb die Käuferin den Kommentar: "Finger weg!! Hat seine Ware zurückerhalten, ich aber nie mein Geld." Aufgrund dieser negativen Bewertung habe sie Umsatzeinbußen erlitten, argumentierte die Händlerin und verlangte vor Gericht die Löschung des Kommentars.
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.
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