Negative Kaufbewertung wird nicht gelöscht

Negative Kaufbewertung wird nicht gelöscht

1 Min.Aktualisiert am
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Wer auf eBay Ware verkauft, muss negative Kaufbewertungen hinnehmen - solange die Grenzen zur Schmähkritik nicht überschritten werden.

Zumindest, wenn die Bewertung nicht ersichtlich falsch ist und die Grenzen zur Schmähkritik nicht überschritten werden. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden (Az.: I-15 W 14/11).

In dem konkreten Fall hatte eine Käuferin vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und einen PC-Monitor an die Onlinehändlerin zurückgeschickt. Die Verkäuferin erstattete im Gegenzug jedoch den Kaufpreis nicht, weil der Monitor schlecht verpackt und deswegen beschädigt gewesen sei.

Daraufhin schrieb die Käuferin den Kommentar: "Finger weg!! Hat seine Ware zurückerhalten, ich aber nie mein Geld." Aufgrund dieser negativen Bewertung habe sie Umsatzeinbußen erlitten, argumentierte die Händlerin und verlangte vor Gericht die Löschung des Kommentars.

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