Negative Kaufbewertung wird nicht gelöscht

Negative Kaufbewertung wird nicht gelöscht

Wer auf eBay Ware verkauft, muss negative Kaufbewertungen hinnehmen - solange die Grenzen zur Schmähkritik nicht überschritten werden.

SRSybille RoemerRedakteurin
1 Min.· Aktualisiert am
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Zumindest, wenn die Bewertung nicht ersichtlich falsch ist und die Grenzen zur Schmähkritik nicht überschritten werden. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden (Az.: I-15 W 14/11).

In dem konkreten Fall hatte eine Käuferin vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und einen PC-Monitor an die Onlinehändlerin zurückgeschickt. Die Verkäuferin erstattete im Gegenzug jedoch den Kaufpreis nicht, weil der Monitor schlecht verpackt und deswegen beschädigt gewesen sei.

Daraufhin schrieb die Käuferin den Kommentar: "Finger weg!! Hat seine Ware zurückerhalten, ich aber nie mein Geld." Aufgrund dieser negativen Bewertung habe sie Umsatzeinbußen erlitten, argumentierte die Händlerin und verlangte vor Gericht die Löschung des Kommentars.

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Geschrieben vonSybille Roemer

Redakteurin

Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.

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