Regierung will "Störerhaftung" abschaffen

Regierung will "Störerhaftung" abschaffen

Der Weg ist frei für flächendeckende offene Hotspots: Die Neuregelung schaffe Rechtssicherheit für die Betreiber, sagen Befürworter. Die Musik-und Filmindustrie dürfte das indes nicht freuen.

SRSybille RoemerRedakteurin
3 Min.· Aktualisiert am
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Damit beenden die Politiker  einen quälend langen Streit. Denn über die Neuregelung des entsprechenden Telemediengesetzes wurde zwischen den beiden Koalitionspartnern und den beteiligten Ministerien heftig gestritten. Im September 2015 hatte das Wirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel (SPD) schließlich einen Gesetzentwurf  präsentiert, der von vielen Seiten scharf kritisiert worden war. Auch deshalb, weil darin an der Störerhaftung festgehalten wurde.

Jetzt also die Einigung: Anders als von Gabriel geplant müssen Händler und Privatleute nun ihr WLAN nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einer Passwortsperre sichern. Somit werden tatsächlich offene Hotspots möglich - und somit eine flächendeckende Verbreitung von mobilen Internetzugängen.

"Spürbare Erleichterung"

Der Digitalverband Bitkom begrüßt die geplante Abschaffung der Störerhaftung in öffentlich verfügbaren WLAN-Hotspots. "Die Abschaffung der Störerhaftung wird zu spürbaren Erleichterungen für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen", ist  Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder überzeugt. "Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrscht nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen."

Die Nutzer profitierten, indem sie sich nicht mehr durch aufwendige Anmeldeprozeduren klicken müssen. Damit werde die Grundlage für einen schnellen Ausbau öffentlich verfügbarer WLAN-Netze geschaffen. "Die Neuregelung macht den Weg frei für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen", so Rohleder. Zudem erleichtere sie Kommunen das Angebot öffentlicher WLAN-Bereiche.

"Katastrophe für die Film- und Musikindustrie"

Der genaue Wortlaut des geplanten Gesetzes liegt allerdings noch nicht vor. "Es bleibt abzuwarten, ob nicht doch noch eine Haftung durch die Hintertür eingeführt wird. Für die Film-& Musikindustrie wäre die Abschaffung der Störerhaftung im Privatbereich eine Katastrophe", argumentiert der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke. "Ermittelte Tauschbörsennutzer könnten dann immer auf ihr offenes WLAN verweisen und auf diese Weise und eine Haftung gänzlich abwenden. Ich bin gespannt, welchen Kompromiss der neue Gesetzesentwurf hier zwischen den Rechten der Bürger und denen der Musik-& Filmindustrie schaffen wird."

Möglicherweise sei der heutige Gesetzesentwurf morgen ohenhin schon überholt, wenn der Bundesgerichtshof ohnehin für eine Öffnung der WLAN Netze plädiere.

Deutschland passt sich Europa an

Die Bundesregierung kommt mit der Entscheidung letztlich auch europarechtlichen Vorgaben nach. Im März hatte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag festgestellt, dass die Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Damit stand die deutsche Sonderregelung der Störerhaftung auch im Grundsatz zur Disposition.

Schon in der kommenden Sitzungswoche sollen die Änderungsanträge im Bundestag beschlossen werden. Das Gesetz könnte damit bereits ab Herbst in Kraft treten.

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SR
Geschrieben vonSybille Roemer

Redakteurin

Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.

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