
Ruhestand-Abfindung keine Diskriminierung
Ein Angebot an Führungskräfte, mit einer Abfindung früher in Rente zu gehen, ist laut Bundesarbeitsgericht in Erfurt keine Altersdiskriminierung.
Björn BöerChefredakteurDem Kläger sei durch das Angebot lediglich eine zusätzliche Möglichkeit eröffnet worden, "wobei er frei darüber entscheiden konnte, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollte", begründeten die höchsten deutschen Arbeitsrichter ihre Entscheidung. Er sei nicht anders als andere leitende Führungskräfte bei Daimler behandelt worden.
Arbeitnehmer hatte Wahl
Der Automobilkonzern bot Führungskräften ab 2003 unter dem Schlagwort "Konzept 60 plus" an, mit Vollendung des 60. Lebensjahres das Arbeitsverhältnis zu beenden. Für die Übergangszeit bis zur Altersrente sei im Falle des Klägers ein Kapitalbetrag von mehr als 100.000 Euro gezahlt worden, sagt der Anwalt der Daimler AG. Zudem habe der Kläger etwa zweieinhalb Jahre Zeit gehabt, sich für oder gegen das Angebot zu entscheiden. Ein Programm 62 plus mit Ausscheiden im Alter von 62 Jahren gebe es für Führungskräfte weiterhin.
Der Darstellung des Klägers, es habe "einen faktisch Annahmezwang gegeben", widersprach der Anwalt. Mehr als die Hälfte der infrage kommenden Führungskräfte hätten das Angebot nicht angenommen. Es sei nicht erkennbar, «dass das Unternehmen Druck ausgeübt hat», sagte BAG-Richterin Anja Schlewing. Der Kläger habe dafür keinen Beleg vorgelegt. Der ehemalige Verkaufsleiter war Ende Oktober 2012 aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Chefredakteur
Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.
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