Schlappe für Schlecker vor Gericht

Schlappe für Schlecker vor Gericht

Die Drogeriemarktkette Schlecker musste die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin zurücknehmen. Sie engagierte sich für die Wahl eines Betriebsrats.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Die 52-jährige Mitarbeiterin hatte sich bereit erklärt, die Wahl eines Betriebsrats für die örtlichen Schlecker-Filialen als Wahlvorstand zu unterstützen.

"Innerhalb weniger Tage war der Druck der Geschäftsleitung auf das Wahlvorstands-Team so groß, dass zwei der drei Frauen ihr Amt niederlegten", wird Hans-Martin Wischnath, Rechtssekretär der Rechtsschutz GmbH des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), in der "Südwest Presse" zitiert.

Die betroffene Leiterin machte weiter - und wurde wenig später mit der Begründung gekündigt, sie hätte ihre Arbeitszeit nicht eingehalten.

Verdi will Betriebsrat durchboxen

Der Stuttgarter Arbeitsgericht (Kammer Aalen) hob die Kündigung auf und verurteilte die Drogeriekette dazu, das einbehaltene Geld nachzuzahlen und die Mitarbeiterin wieder zu beschäftigen. Schlecker kann noch Berufung oder Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen.

Verdi will nun mit einem Beschlussverfahren, das beim Arbeitsgericht Stuttgart anhängig ist, die Betriebsratswahl durchsetzen - mit der entlassenen Marktleiterin als Vorsitzende des Wahlvorstands.

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David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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